Wie geht die Stadt mit mangelhaften Schulcontaineranlagen um?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Jutta Koller, Sabine Krieger und Oswald Utz (Fraktion die Grünen/Rosa Liste) vom 10.5.2017
Antwort Baureferat:
In Ihrer Anfrage vom 10.5.2017 schreiben Sie:
„München ist gerade dabei ein bundesweit einmaliges Ausbauprogramm in der Schullandschaft durchzuführen. Jahr für Jahr werden viele Schulen neu gebaut bzw. saniert und dabei erweitert. Eine logistische Herausforderung, die ihresgleichen sucht. Ein Kernstück der ganzen Bautätigkeit sind schnell zu errichtende Schulcontainer, die als Ausweichquartier während der jeweiligen Baumaßnahmen genutzt werden können. Leider ist in den letzten Wochen immer wieder in der Presse von Verzögerungen durch Materialmangel zu lesen. Mal wird ein Container erst gar nicht errichtet, weil die Betreiberfirma etwas falsch kalkuliert hat, mal können fertiggestellte Anlagen nicht bezogen werden, weil sie zu sehr schadstoffbelastet sind. Dies kann die ehrgeizige Schulbauoffensive gefährden und in den Schulen zu großer Planungsunsicherheit führen. Wenn zudem noch intransparente Kommunikation über den aktuellen Stand von Containerbaumaßnahmen vorherrscht (z. B. bei der Grundschule an der Torquato-Tasso-Straße) und diese Themen von der Presse aufgegriffen werden, kann dies schnell zu Missverständnissen und Gerüchten führen, welche die Situation vor Ort nicht einfacher machen.“
Zunächst ist aus Sicht des Baureferates zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt Folgendes mitzuteilen:
Schulpavillonanlagen werden zur schnellen Kompensation fehlender räumlicher Kapazitäten von Schulen errichtet. Die Planungs- und die Bauzeit für die Errichtung von Schulpavillons sind extrem kurz bemessen und sind nur durch den Einsatz von vorgefertigten Modulen möglich und nicht, wie im Regelfall bei Bauprojekten, durch eine gewerkeweise Ausführung. Die Auftragserteilung erfolgt in diesen Fällen deshalb an einen Generalunternehmer (GU). Sämtliche Leistungen für die Ausführungsplanung, die systemabhängigen statischen Berechnungen, die Vorfertigung im Werk sowie die Errichtung vor Ort einschließlich Bauüberwachung und Koordination aller Ausbaugewerke erfolgen „aus einer Hand“ durch den GU in eigener Verantwortung. Daher ist die Vorgehensweise mit der üblichen Errichtung herkömmlicher Festbauten, bei denen die Planung und Bauüberwachungvollständig durch externe Büros und die Bauausführung gewerkeweise durch verschiedene Fachbetriebe erfolgt, nicht vergleichbar.
Im 1. Pavillonbauprogramm 2015 wurden 15 Projekte mit ca. 100 Klassen mit einer genehmigten Gesamtkostenobergrenze von 80,77 Mio. Euro beschlossen.
Im 2. Pavillonbauprogramm 2016 wurden 28 Projekte mit ca. 200 Klassen mit einer genehmigten Gesamtkostenobergrenze von 164,5 Mio. Euro genehmigt. Nach Aufforderung durch das Referat für Bildung und Sport wurde davon ein Standort nicht mehr weiterverfolgt.
In Zusammenhang mit dem 2. Pavillonbauprogramm wurde darauf hingewiesen, dass die große Anzahl der zu vergebenden Pavillonanlagen mit einer extrem hohen Nachfrage (umfangreicher Schulbau in anderen Kommunen, Unterbringung von Flüchtlingen) an solchen Anlagen in ganz Deutschland zusammentraf und es dadurch zu einer ganz besonders schwierigen Marktsituation kam.
Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Container wurden seit dem Start der Schulbauoffensive fristgerecht fertiggestellt?
Antwort:
Im 1. Schulbauprogramm wurden von 15 Standorten 14 Pavillonanlagen an das Referat für Bildung und Sport (RBS) zum Schuljahresbeginn übergeben und in Betrieb genommen.
Im 2. Schulbauprogramm wurden von 27 Standorten 18 Pavillonanlagen zum Schuljahresbeginn und 5 Pavillonanlagen mit den Herbstferien an das RBS übergeben und in Betrieb genommen.
Frage 2:
Wie viele davon konnten fristgerecht bezogen werden?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
An wie vielen Standorten kam es zu Bauverzögerungen und was waren die Ursachen?
Antwort:
An 5 der insgesamt 42 Standorte gibt es Verzögerungen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Anlagen:
Die Pavillonanlage an der Flurstraße 4 konnte wegen gravierender statischer Mängel nicht in Betrieb gehen. Diese führten zur Kündigung des Generalunternehmers durch das Baureferat. Die Neuvergabe der Leistung ist bereits veranlasst.
Für die Pavillonanlagen am Max-Reinhardt-Weg 27 und an der Torquato-Tasso-Straße 38 konnte von Seiten des Auftragnehmers keine prüffähige Statik vorgelegt werden. Dem Unternehmer wurde gekündigt, die zwei Standorte wurden neu vergeben.
Bei den Pavillons Guardinistraße 60 und Forstenrieder Allee 175 wurden vom Auftragnehmer Bauteile ohne ausreichende Qualitätsnachweise verbaut. Daraufhin wurde der Aufbau von Seiten des Baureferates gestoppt. Die Unbedenklichkeit der verbauten Materialien konnte inzwischen durch ein Gutachten nachgewiesen werden. Die Bautätigkeiten werden durch das ursprünglich beauftragte Unternehmen fortgeführt. Beide Standorte werden im laufenden Schuljahr fertiggestellt und dem RBS zur Nutzung übergeben.
Frage 4:
An wie vielen Standorten wurden zu hohe Schadstoffe festgestellt und um welche Schadstoffe handelt es sich?
Antwort:
Vor Übergabe jeder Pavillonanlage an das RBS werden durch das Referat für Gesundheit und Umwelt Raumluftmessungen veranlasst, bewertet und dokumentiert. Bei keinem der dem RBS übergebenen Objekte des Schulpavillon-Bauprogramms wurden dabei zum Zeitpunkt der Übergabe zu hohe Schadstoffbelastungen festgestellt.
Frage 5:
Können die jeweiligen Firmen regresspflichtig gemacht werden?
Antwort:
Ja.
Frage 6:
Kann es zu gravierenden Verzögerungen von Teilen des gesamten Baupro- jekts (z. B. bei größeren Generalinstandsetzungen) kommen?
Antwort:
Es wurden keine Generalinstandsetzungen durch das Schulpavillon-Bauprogramm verzögert.
Frage 7:
Hat die Stadt Konsequenzen aus den schlechten Erfahrungen mit mangelhaften Pavillons gezogen (in Bezug auf Ausschreibungskriterien, Ver- tragsgestaltung, Kommunikation mit den betroffenen Schulen und den Medien)?
Antwort:
Die Leistungsverzeichnisse wurden für alle Projekte des Schulbauprogramms vereinheitlicht und auf Grundlage der neuesten Erkenntnisse fortgeschrieben. Während der Fertigung werden die Produktionsstätten der Generalunternehmer durch Vertreter des Baureferates persönlich kontrolliert. Die Qualität der Produkte wird anhand von Übereinstimmungs-, Kennzeichnungs- und Lieferscheinkontrollen bei Anlieferung vor Ort überprüft. Die systemabhängigen statischen Berechnungen und Nachweise werden durch einen von der Lokalbaukommission eingeschalteten Prüfstatiker geprüft und freigegeben.
Ein regelmäßiger Austausch über den aktuellen Stand der Projekte findet zwischen dem Baureferat, dem RBS sowie mit den betroffenen Schulleitungen beispielsweise im Rahmen turnusmäßiger Jour-Fixe statt. Auch bei der Torquato-Tasso-Straße 38 wurden das RBS und die Schulleitung vom Baureferat immer zeitnah über den aktuellen Stand der Maßnahme informiert.