Hat sich die Zahlungsmoral der Landeshauptstadt München (LHM) verbessert?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 30.5.2017
Antwort Stadtkämmerer Dr. Ernst Wolowicz:
In Ihrer Anfrage haben Sie folgen Sachverhalt zugrunde gelegt:
„In jüngster Zeit erreichten uns wieder vermehrt Beschwerden Privater, die auf die Bezahlung ihrer gestellten Rechnungen durch die LHM warten. Bereits in der Vergangenheit wurde immer wieder die schlechte Zahlungsmoral der LHM kritisiert. Durchschnittszahlen mögen dabei nicht unbedingt erschreckend sein: 2009 berichtete die Kämmerei von einer durchschnittlichen Rechnungsbearbeitungszeit von 31,26 Tagen, wobei bemerkenswert die Verteilung zwischen Referaten (27,47 Tage) und Kämmerei (3,79 Tage) war. 2012 berichtete die Verwaltung von einer Bearbeitungszeit von 22,09 bzw. 24,9 Tagen.“
Bevor ich Ihre Anfrage im Einzelnen beantworte, möchte ich die rechtlichen Rahmenbedingungen zu den Zahlungsfristen darstellen.
Nach § 286 Abs. 3 BGB muss der Schuldner Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung bezahlen.
Das liegt auch den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen – VOL Teil B (Fassung 2003) – sowie Vergabe- und Vertragsordnung für Baudienstleistungen – VOB Teil B (Fassung 2016) zu Grunde, die die Landeshauptstadt München für ihre Verträge anwendet.
Nach § 17 VOL/B „hat die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung zu erfolgen“.
Für Rechnungen zu Bauleistungen nach VOB gelten folgende Regelungen: Abschlagszahlungen werden binnen 21 Tagen nach Zugang der Aufstellung fällig (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B). Der Anspruch auf die Schlusszahlung wird grds. 30 Tage nach Zugang der Rechnung fällig (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B). Diese Regelungen liegen im Rahmen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung der Abwicklung des städtischen Zahlungsverkehrs zu Grunde.
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie war die durchschnittliche Laufzeit der Rechnungsbearbeitung 2016 (nach wie vielen Tagen Rechnungsstellung wurde der Rechnungsbetrag angewiesen insbesondere an externe Firmen, Handwerksbetriebe etc.)?
Antwort:
Die Rechnungen der Landeshauptstadt München werden in einem Papierprozess von der Stelle vor Ort, die die Richtigkeit bestätigen muss, über den haushaltsrechtlich Anordnungsbefugten im jeweiligen Referat an das Kassen- und Steueramt weitergegeben, das gemäß der KommHV-Doppik zentral zur Zahlung freigibt und die Auszahlung veranlasst.
Die Rechnungslaufzeit kann deshalb nur manuell und stichprobenartig ermittelt werden. Von Januar bis Juni 2014 wurde zuletzt eine entsprechende Auswertung durch die Stadtkämmerei durchgeführt.
In der Auswertung wurden die Belege unterschieden nach – entsprechend den vorliegenden Vertragsbedingung – „rechtzeitig“ bzw. „zu spät“ bezahlt.
In der Stichprobe wurden 20,7% der Rechnungen „zu spät“ bezahlt. Im Rahmen des Projekts eRechnung wird in den nächsten Jahren ein elektronischer Workflow eingeführt, der dann auch eine zeitnähere Auswertung zulassen wird.
Frage 2:
Wie war die zeitliche Verteilung zwischen Rechnungen unter und über 100.000 Euro?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Belege über 100.000 Euro waren in der Stichprobe nicht in ausreichendem Maße enthalten um hier eine belastbare Auskunft zu erteilen.
Frage 3:
Wie hoch war der Anteil der Bearbeitungszeit von über drei Monaten nach Rechnungsstellung und wie verteilen sich diese Vorgänge auf einzelne Referate?
Antwort:
Siehe Antwort Frage 1.
Frage 4:
In welchem Umfang und mit welcher Systematik werden zu begleichende Rechnungen einem Controlling unterzogen?
Antwort:
Auszahlungsanordnungen werden in der Stadtkämmerei, Kassen- und Steueramt der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung unterzogen (§ 45 KommHV-Doppik). Auffälligkeiten werden mit dem betroffenen Referat besprochen.