Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat in seiner heutigen Sitzung die Erhaltungssatzung „Pündterplatz / Bonner Platz“ beschlossen. Sie ersetzt die bisherige Satzung, die im August auslaufen wird. Nach Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates und Veröffentlichung im Amtsblatt wird die neue Satzung mit leicht verändertem Umgriff und einer Geltungsdauer von fünf Jahren in Kraft treten.
Das Erhaltungssatzungsgebiet liegt überwiegend auf dem Gebiet des 4. Stadtbezirks (Schwabing-West) und zu einem kleinen Teil im 12. Stadtbezirk (Schwabing-Freimann). Es erstreckt sich von der Kaiserstraße im Süden bis zum Kölner Platz im Norden sowie von der Belgradstraße im Westen bis zur Bismarckstraße im Osten.
Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit 30 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen, die die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten sollen. Dieser Schutz begründet einen zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt für bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
In der Landeshauptstadt München gibt es insgesamt 21 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 261.000 Einwohnerinnen und Einwohner in etwa 146.000 Wohnungen leben.