In einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung mit dem Kommunalausschuss, dem Ausschuss
für Arbeit und Wirtschaft und dem Finanzausschuss hat der Stadtrat jetzt die Fortschreibung und Aktualisierung des Münchner Erfolgsmodells im Wohnungsbau, der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN), vorberatend behandelt.
Seit mehr als 20 Jahren begleitet das Instrument der „Sozialgerechten Bodennutzung“ die städtebauliche Entwicklung der Landeshauptstadt München. Das Grundprinzip ist, Planungsbegünstigte an den ursächlichen Kosten und Lasten, die durch eine kommunale Bauleitplanung ausgelöst werden, angemessen zu beteiligen. Dazu zählen die anteilige Übernahme von Herstellungskosten und Flächenabtretungen für Erschließungsmaßnahmen, für Gemeinbedarfseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Grundschulen sowie für Grünflächen und Ausgleichsmaßnahmen. Außerdem wird ein festgesetzter Prozentsatz des neu geschaffenen Wohnbaurechts für Zwecke des sozial gebundenen Wohnungsbaus zur Verfügung gestellt. Damit leistet die SoBoN einen ganz wesentlichen Beitrag zu einem sozialen und nachhaltigen Städtebau.
Seit der SoBoN-Einführung haben sich die Rahmenbedingungen für ihre Anwendung verändert: Frei verfügbare Flächen für den Wohnungsbau in München werden knapp, während gleichzeitig ein starkes Bevölkerungswachstum zu verzeichnen ist. Beide Entwicklungen führen dazu, dass der Druck auf den Wohnungsmarkt stetig zunimmt. Dabei ist dem Mangel an – insbesondere preisgünstigem – Wohnraum entgegenzusteuern und vermehrt Wohnbaurecht zu schaffen. Es war daher erforderlich, die Regularien und Verfahrensgrundsätze zur SoBoN anzupassen. Folgende Änderungen werden vorbehaltlich der Beschlussfassung in der Vollversammlung des Stadtrats am 26. Juli 2017 in Kraft treten:
-Anhebung des anteiligen Kostenbeitrags der Planungsbegünstigten für die soziale Infrastruktur
-Anpassung der Grundstückswertansätze beim geförderten Wohnungsbau
-Änderungen der Regelungen zur Ausgestaltung der 30-Prozent-Förderquote für den geförderten Wohnungsbau sowie
-Einführung des neuen Modells „Zusätzlicher preisgedämpfter Mietwohnungsbau“. Damit sollen zur bestehen Quote von 30 Prozent für den geförderten Wohnungsbau in Zukunft zusätzlich 10 Prozent des neu geschaffenen Wohnbaurechts als preisgedämpfter Mietwohnungsbau
verwirklicht werden.
-Wegfall des sogenannten Gewerbeflächenausgleichs und der Anrechnung des „fiktiven Wohnbaurechts“. Das bedeutete, dass in Umstrukturierungsfällen nun 30 Prozent des neu geschaffenen Wohnbaurechts komplett für den klassischen geförderten Wohnungsbau zur Verfügung stehen.
-Beschleunigung der Berechnungs- und Bewertungsverfahren Die SoBoN wird bei allen Bebauungsplänen angewandt, die planungsbedingt Kosten und Lasten bei der Landeshauptstadt München auslösen und zu einer deutlichen Bodenwertsteigerung der planungsbegünstigten Eigentümer führen. Das SoBoN-Regelwerk hat sich sowohl für die Landeshauptstadt München als auch für die Immobilienwirtschaft sehr bewährt. Bis 31. Dezember 2016 wurden insgesamt 150 Bebauungsplanverfahren nach den SoBoN-Grundsätzen rechtsverbindlich abgeschlossen. Ein Erfolgsmodell: 46.250 Wohnungen konnten damit geschaffen werden, davon zirka 12.000 im geförderten Wohnungsbau.