Familienzentrum „Elki“ retten!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Gülseren Demirel, Katrin Habenschaden, Jutta Koller, Sabine Krieger und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 4.4.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München den Erhalt des Eltern-Kind-Zentrums „Elki“ in der Nordendstr. 53 mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützt und sichert.
Da das Eltern-Kind-Zentrum „Elki“ seit dem Jahr 2002 durch die Landeshauptstadt München, gefördert wird, betrifft der Inhalt des Antrages eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt.
Zu Ihrem Antrag vom 04.04.2017 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Das Eltern-Kind-Zentrum Schwabing/Maxvorstadt e.V. (ELKI) hat am 5.4.2017 gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 31.3.2017 Berufung eingelegt. Die Berufung basiert auf zwei Begründungen:
Einerseits vertritt der Rechtsanwalt des Vereins die Auffassung, dass es sich bei dem Mietobjekt – laut dem Besitzer – um eine Gewerbefläche ohne Einschränkung handelt. Andererseits geht es um die gesetzliche Privilegierung von Kinderlärm gem. § 22 Abs. 1a BimSchG.
Die Begründung der Berufung sollte bis Ende Mai 2017 eingereicht werden. Eine Verlängerung der Frist bis Ende Juni dieses Jahres ist möglich. Der Verein wurde dazu verurteilt, es zu unterlassen, die angemieteten Räumlichkeiten als Eltern-Kind-Zentrum zu nutzen. Wegen der Berufung führt der Verein seine Tätigkeit als Familienzentrum dennoch fort. Der Rechtsanwalt hat dem Verein im April 2017 für die Arbeit der vergangenen Jahre Kosten in Höhe von über 3.700 Euro, die nicht durch Prozesskostenhilfe abgedeckt sind, in Rechnung gestellt. Das Eltern-Kind-Zentrum Schwabing/Maxvorstadt e.V. hat beim Stadtjugendamt zudem Geld für die Berufung beantragt.
Nach juristischer Prüfung durch die Leitung des Stadtjugendamts München kommt im vorliegenden Fall ausnahmsweise eine Übernahme von Prozesskosten im Rahmen der Zuschussrichtlinien durch die Landeshauptstadt München in Betracht. Ein Verschulden des Vereins ist – nach bisherigen Kenntnisstand – nicht ersichtlich. Ausschlaggebend ist, dass der Verein nicht dazu in der Lage ist, die anfallenden Kosten selbst oder anderweitigzu decken. Die Landeshauptstadt München legt großen Wert auf den Fortbestand des bezuschussten Eltern-Kind-Zentrums in Schwabing. Im Interesse der Familien, die in diesem Stadtteil leben, ist es dringend erforderlich, dass das Eltern-Kind-Zentrum Schwabing/Maxvorstadt e.V. seine Arbeit ohne Unterbrechung weiter führen kann. Aufgrund des öffentlichen Interesses wird das Stadtjugendamt die Gerichtskosten bezuschussen.
Am 22.5.2017 wurde mit den beiden Vorsitzenden des Vereins, einem Mitglied des Bayerischen Landtags und Vertreterinnen und Vertretern des Stadtjugendamts ein Gespräch zur Abstimmung des weiteren Vorgehens geführt. Dem Verein wurden die nachfolgend genannten Unterstützungsangebote gemacht:
Zur finanziellen Entlastung des Eltern-Kind-Zentrums Schwabing e. V. werden die rückwirkenden Gerichtskosten der oben genannten Rechnung aus dem Jahr 2017 und der Anteil der zukünftigen Gerichtskosten, die nicht durch die Prozesskostenhilfe abgedeckt werden, durch das Stadtjugendamt finanziell bezuschusst.
Sollten die Klageparteien versuchen, sich im Rahmen einer Mediation zu einigen, können die dadurch entstehenden Kosten ebenfalls durch das Stadtjugendamt subventioniert werden.
Bei Vorlage entsprechender Kostenvoranschläge und nach einer (mess) technischen Prüfung kann ein Beitrag des Stadtjugendamts zu den Kosten einer eventuell erforderlichen Dämmung der Räume des Familienzentrums geleistet werden.
Durch die 1. Vorsitzende des Vereins wurde der Wunsch nach einer öffentlichkeitswirksamen Unterstützung geäußert. Es bestehen Überlegungen, die Themen „Recht auf Spiel“ und „Kinderrechte“ in Zusammenarbeit mit dem Büro der Kinderbeauftragten und dem Sachgebiet Angebote für Familien, Frauen und Männer aufzugreifen.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.