Am 28. Juli endet die Frist, sich als Kandidatin oder Kandidat für die Seniorenvertretung zu bewerben. Kandidieren können alle, die am Wahltag, den 26. November 2017, das 60. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in München haben.
Stadtweit können für die kommende Wahlperiode 183 Personen in die Seniorenvertretung gewählt werden. Die Wahlperiode dauert vier Jahre. „Wenn Sie Freude daran haben, die gesellschaftlichen Strukturen für ältere Menschen mitzugestalten und sich für die Interessen der älteren Bürgerinnen und Bürger der Münchner Stadtgesellschaft einzusetzen, sind Sie als Kandidatin oder Kandidat für die Seniorenvertretung herzlich willkommen“, erklärt Bürgermeisterin Christine Strobl. „Es ist mir ein großes Anliegen, dass in fast 40-jähriger Tradition die Seniorenvertretung in München weiterhin eine wichtige Anlaufstelle für Seniorinnen und Senioren in den Stadtbezirken bleibt“.
Seniorenvertreterinnen und -vertreter kümmern sich um die Belange und Bedürfnisse der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, wie zum Beispiel um Barrierefreiheit im Alltag, Altersarmut oder Umgang mit Krankheit im Alter, und tragen diese an den Stadtrat oder die Behörden heran. In ihrer beratenden und interaktiven Funktion bieten Seniorenvertreterinnen und -vertreter regelmäßige Sprechstunden über Hilfsangebote für ältere Menschen an, sie organisieren kulturelle und soziale Veranstaltungen wie zum Beispiel Ausstellungen oder Fachvorträge oder unterstützen ältere Menschen im Alltag mit Angeboten wie Computerkurse.
„Der Anteil der älter werdenden Bevölkerung in München ist in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen und wird auch zukünftig weiter wachsen. Viele Ältere können sich die hohen Mieten und Lebenshaltungskosten in München nicht mehr leisten und sind verstärkt auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Wir brauchen daher dringend Fürsprecherinnen und Fürsprecher für die Anliegen der Seniorinnen und Senioren“, so Sozialreferentin Dorothee Schiwy.
Kandidieren können auch Bürgerinnen und Bürger, die nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen. Die Kandidatur ist nur im Stadtbezirk des Hauptwohnsitzes möglich. Bei erstmaliger Kandidatur muss der Wahlvorschlag von mindestens zehn Bürgerinnen oder Bürgern aus dem eigenen Stadtbezirk unterstützt werden. Die Kandidatin oder der Kandidat mit der höchsten Stimmenzahl im Stadtbezirk wird Mitglied im Seniorenbeirat, dem zentralen Beratungs- und Beschlussorgan der Seniorenvertretung. Für die besonderen Belange der ausländischen Seniorinnen und Senioren im gesamten Stadtgebiet werden bis zu vier zusätzliche Mitglieder in den Seniorenbeirat gewählt. Die Bewerbungsunterlagen sind bei folgenden Stellen erhältlich:
-Sozialreferat, Abteilung Altenhilfe und Pflege, Orleansplatz 11, 81667 München, Zimmer 3018, Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr, Telefon 2 33-4 81 10
-Geschäftsstelle des Seniorenbeirats, Burgstraße 4, 80331 München, Zimmer 105.2, Montag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr, Telefon 2 33-2 11 66 in allen Alten- und Service-Zentren (ASZ)
Der ausgefüllte Wahlvorschlag kann bis einschließlich 28. Juli per Post versandt oder persönlich an folgende Adresse abgegeben werden:
Sozialreferat, Abteilung Altenhilfe und Pflege, Orleansplatz 11, 81667 München, Zimmer 3018, Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr