Sprach- und Integrationskurse für Flüchtlinge Wirksamkeit und Kosten-Nutzen Betrachtung
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (Liberal-Konservative Reformer) vom 3.4.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 3.3.2017 führen Sie Folgendes aus:
„In der Presse wird vermehrt über die Organisation und Umsetzung von Deutschkursen und die in diesem Zusammenhang aufgetretenen Problemen berichtet.
Dies betrifft sowohl Mängel bei der Abrechnung, als auch bei der Durch- führung seitens der Träger. Aber auch die Anwesenheit der Flüchtlinge scheint in vielen Fällen nicht ausreichend dokumentiert zu werden. So wird berichtet, dass in vielen Fällen die Klassen nur zur Hälfte besetzt sind. Wir wollten uns schon selbst ein Bild von diesen Kursen machen und hatten das schon im September 2016 angefragt, leider hat uns das Sozialreferat trotz Nachfrage immer noch keinen Termin genannt.“
Zu Ihrer Anfrage vom 3.4.2017 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung: Ihre Anfrage bezieht sich unseres Erachtens auf Presseberichte, die die Angebote des Bundes betrafen. Wir beziehen uns bei der Beantwortung der folgenden Fragen nur auf die städtisch finanzierten Deutschkurse.
Frage 1:
Wie hoch waren 2016 die Kosten für Sprach- und Integrationskurse von Flüchtlingen insgesamt und welchen Anteil trug die Stadt davon jeweils selbst?
Antwort:
Flüchtlinge aus Staaten mit hoher Bleibeperspektive haben grundsätzlich Zugang zu den Integrationskursen bzw. berufsbezogenen Deutschkursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das sind derzeit Personen aus den Staaten Syrien, Irak, Iran, Somalia und Eritrea. Zu den Gesamtkosten des Bundes für München sind uns keine Angaben möglich.
Für Flüchtlinge, die keinen Zugang zu oben genannten Kursen haben, finanziert die Landeshauptstadt München Kurse, in der Regel analog der Integrationskurse des Bundes.In 2016 wurden anhand bereits begonnener Kurse und Vorausrechnungen der Träger 1.510 städtisch finanzierte Deutschkursplätze für insg. 4.207.399 Euro finanziert, davon 57% für junge Flüchtlinge zwischen 16 und 25 Jahren. Der Kursplatz pro Person kostet mit sozialpädagogischer Betreuung und Fahrtkosten für ca. 900 Unterrichtseinheiten im Durchschnitt 2.700 Euro.
Die endgültige Abrechnung erfolgt erst nach Ende aller Kurse, die teilweise noch bis August 2017 laufen werden. Nach Prüfung aller Verwendungsnachweise können sich noch Rückforderungen von den Trägern ergeben.
Frage 2:
Welcher Anteil davon (in Euro) entfiel auf Asylbewerber, die zu dem Zeitpunkt des Besuchs schon einen negativen Bescheid erhalten haben?
Antwort:
Zuleitungen zu einem städtisch finanzierten Deutschkurs erfolgen auf der Grundlage eines individuellen Bildungsclearings durch das IBZ – Sprache und Beruf in einen passgenauen Kurs. Grundsätzlich können alle Personen mit Deutschkursbedarf gefördert werden, die wohnhaft oder untergebracht in München sind, ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus.(Vgl. Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 06107)
Aufgrund der fehlenden Datenbank im Fachbereich ist eine Auswertung der Zahlen mit einem nicht vertretbaren Aufwand verbunden.
Frage 3:
Wie ist die Anwesenheitsquote bei den Kursen oder wird diese nicht erfasst, wenn nicht, warum und was spricht gegen den flächendeckenden Einsatz von Anwesenheitslisten?
Antwort:
Die Fachsteuerung im Amt für Wohnen und Migration betreibt ein differenziertes Teilnehmer-Controlling (TN-Controlling), um einen möglichst effizienten Ressourceneinsatz zu sichern. Die Anwesenheit der Teilnehmenden bei den städtisch finanzierten Kursen wird flächendeckend durch die Deutschkursträger mittels Listen erfasst. Es gibt ein speziell zugeschnittenes Zuleitungs- und Rückmeldesystem zwischen der Fachsteuerung im Amt für Wohnen und Migration und den Deutschkursträgern. Die Träger erfassen die Anwesenheit der Teilnehmenden und übermitteln eine Anfangs- sowie eine Verbleibsmeldung an die Fachsteuerung. Anhand der Meldungen der Träger über den Verbleib der Teilnehmer nach Kursende kann jedoch in regelmäßigen Abständen eine Erfolgsquote ermittelt werden. Diese sagt aus, wie viele Teilnehmende den Kurs bis zum Ende besuchen (kein Kursabbruch) und in Anschlussmaßnahmen einmünden, zu einer Prüfungzugeleitet werden oder – im Fall von städtischen finanzierten Kursen für Jugendliche – insbesondere auch in Berufsintegrationsklassen vermittelt werden können. Für das Jahr 2016 lag diese Quote bei 84%.
Die grundsätzliche Erfahrung ist, je passgenauer die Zuleitung erfolgt, desto höher sind die Abschlussquoten in den Kursen. Brechen einzelne Teilnehmerinnen oder Teilnehmer den Kurs ab, wird die Fachsteuerung informiert und die Beratung nimmt Kontakt zu den Teilnehmern auf. Die frei gewordenen Plätze werden nach Möglichkeit direkt mit einer neuen Teilnehmerin/einem neuen Teilnehmer besetzt. Kurse werden nur ab einer bestimmten Teilnehmer-Anzahl bezuschusst. Fällt die Anzahl unter die Mindestzahl von 12 oder 15 Personen, abhängig von dem Kurs-Niveau, müssen der Kurs abgebrochen und die Teilnehmenden an andere Träger zugeleitet werden, bei denen noch Plätze vorhanden sind.
Für die Prüfung der Inhalte, Qualität und Quantität der Kurse veranlasst die Fachsteuerung zusätzlich zum Kosten- und TN-Controlling Jahresplanungsgespräche sowie monatlich gemeinsame Deutschkurs-Trägertreffen. Die Träger müssen der Fachsteuerung zusätzlich zu den unterjährigen Kostennachweisen auch jährlich einen Sachbericht vorlegen, worin ihre gesamte Leistung und Inhalte ihrer Arbeit dargestellt werden.
Frage 4:
Wie überprüft die Stadt die an sie von den Trägern gestellten Rechnungen auf Plausibilität?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3