Abkehr vom 2. Stammstrecken-Tunnel und Realisierung überfälliger Maßnahmen für den Münchner ÖPNV
Antrag Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner, Brigitte Wolf (Die Linke) und Sonja Haider, Tobias Ruff (ÖDP) vom 18.10.2016
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
In Ihrem Antrag bitten Sie Herrn Oberbürgermeister, sich bei der Bayerischen Staatsregierung für die Einstellung der Planungen für den 2. Stammstreckentunnel einzusetzen und stattdessen die Planung alternativer Lösungen für den Öffentlichen Personennahverkehr, wie den Ausbau des S-Bahn Nord- bzw. Südrings sowie weiterer Trambahnstrecken voranzutreiben.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Am 25.10.2016 hat die bayerische Staatsregierung mit dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur die Finanzierungsvereinbarung für die 2. Stammstrecke abgeschlossen. Damit sind die finanziellen Voraussetzungen für die Realisierung des Projekts 2. Stammstrecke geschaffen worden.
Aus Sicht des als Aufgabenträger für den SPNV (S-Bahn- und Regionalzugverkehr) zuständigen Freistaates Bayern, der Landeshauptstadt München und der DB AG ist die Realisierung des 2. Stammstreckentunnels unverzichtbar zur Ertüchtigung des S-Bahn-Systems und des Bahnknotens München. Der Bau der 2. Stammstrecke ist Grundvoraussetzung für die Weiterentwicklung der S-Bahn sowie des gesamten Schienenpersonenverkehrs in der Metropolregion München. Neben der Erhöhung der Betriebsstabilität und der Bypass-Funktion im Störfall eröffnet die 2. Stammstrecke insbesondere Freiheitsgrade hinsichtlich der Ausweitung des Verkehrsangebotes.
Zur Weiterentwicklung des Münchner S-Bahnnetzes finden regelmäßig Gespräche zwischen der Landeshaupt München und der zuständigen Obersten Baubehörde im Bayrischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr statt. Dabei wird von Seiten der Landeshauptstadt München zum Beispiel die Untersuchung über die Aktivierung des DB-Nordrings für den SPNV aktiv vorangetrieben.Wir stimmen Ihnen zu, dass darüber hinaus auch das städtische ÖPNV-Netz weiter ausgebaut werden muss, um so das Verkehrswachstum in der Metropolregion München auch in Zukunft verträglich abwickeln zu können. Der aktuell gültige Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt München beinhaltet daher u.a. neue U-Bahn- und Straßenbahnstrecken (vgl. dazu den Beschluss zum Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt München vom 30.9.2015 (RIS-Sitzungsvorlagennummer 14-20/V 03603).
Weitere Projekte sollen im Rahmen der Fortschreibung des Teils Infrastruktur des Nahverkehrsplans untersucht werden. Diese Untersuchung wird nach Abschluss des Teils „Qualitätsstandards“ voraussichtlich im Jahr 2018 beginnen. Ziel dabei ist es, aufbauend auf den Ergebnissen des ersten Teils, Infrastrukturprojekte zu identifizieren und zu bewerten. Es sollen dafür Zielnetze für das Jahr 2030 entwickelt werden, für die entsprechende verkehrliche Bewertungen durchgeführt werden. Im Fokus wird dabei u.a. die Entlastung der Innenstadt-U-Bahnstrecken durch Tangenten, neue Verknüpfungen im Außenbereich und die U9-Spange stehen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.