Der gemeinsame Kreiswahlausschuss für die Münchner Wahlkreise tritt am Freitag, 28. Juli, um 10 Uhr im Saal des Kreisverwaltungsreferats, Ruppertstraße 11, zusammen. Unter dem Vorsitz des Kreiswahlleiters und Kreisverwaltungsreferenten Dr. Thomas Böhle entscheidet das Gremium über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag, die am 24. September stattfinden wird. Die Sitzung des Kreiswahlausschusses ist öffentlich.
Kreiswahlleitung und Kreiswahlausschuss sind bei der Bundestagswahl die Wahlorgane auf Wahlkreisebene. Der Kreiswahlausschuss besteht aus der Kreiswahlleitung und sechs Beisitzerinnen oder Beisitzer politischer Parteien. Die Beisitzerinnen und Beisitzer werden von der Kreiswahlleitung berufen.