Zukunft des Amateureissportes in München III
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kristina Frank, Ulrike Grimm und Walter Zöller (CSU-Fraktion) vom 28.3.2017
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen eine verstärkte Überlassung des Olympiaeissportzentrums an den Amateureissport und die Ertüchtigung der dortigen Trainingshalle für die Sportart Eishockey.
Die Sportanlage befindet sich in der Betriebsträgerschaft der Olympiapark München GmbH. Fragen der Überlassung und Instandsetzung sind alltägliches Geschäft der Gesellschaft.
Der Inhalt Ihres Antrags betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs.1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen aber nach Rücksprache mit der Olympiapark München GmbH Folgendes mit:
Im Rahmen des Neubaus der Trainingshalle für den Eissport im Olympiapark haben die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern im Jahre 1991 eine Förderung i.H.v. 5 Mio. DM gewährt. Der Bescheid des Bundes enthielt eine Nebenbestimmung zur kostenfreien Nutzung für das Training der Kaderathletinnen und Kaderathleten am damaligen Bundesstützpunkt Eiskunstlauf und am immer noch bestehenden Bundesstützpunkt Short-Track in einem Umfang von 30% der Betriebszeiten der Trainingshalle bis zum 31.12.2016.
Nach dem Auslaufen dieser Verpflichtung haben Bund und Land eine Übernahme oder Beteiligung an den Mietkosten abgelehnt. Die Eissportverbände haben sich zu einer Beteiligung ebenfalls nicht in der Lage gesehen. Der Stadtrat hat daraufhin am 26.10.2016 beschlossen, diese Kosten nicht zu übernehmen.
Damit werden voraussichtlich große Teile des bisherigen Trainingskontingents der Sportart Eiskunstlauf frei.
Ihren Antrag verstehen wir so, dass diese Zeiten vorwiegend der Nachwuchsarbeit im Eishockey, ergänzend aber auch in anderen Sportarten zugute kommen sollen.Die zeitliche Abwicklung der Trainingsarbeit im Jugendbereich des Amateureissports ist stark an die schulischen Verpflichtungen der Sportlerinnen und Sportler sowie an die beruflichen Verpflichtungen der Trainerinnen und Trainer gebunden. In diesem Sinne ist das Training ausschließlich im Zeitfenster zwischen 16:00 Uhr und 22:00 Uhr möglich. Im Gegensatz dazu waren am Landesstützpunkt Eiskunstlauf vorwiegend hauptamtliche Landestrainer und feste Honorarkräfte beschäftigt. Der Trainingsbetrieb hat zu beachtlichen Teilen schon zu früheren Uhrzeiten stattgefunden. Es werden deshalb nur begrenzt nutzbare Zeiten frei.
Dennoch wird Ihrem Antrag in der Praxis im Rahmen vorhandener Möglichkeiten entsprochen.
Für die Sportart Eishockey hat der Stadtrat am 23.11.2016 im Rahmen des Leistungssportkonzepts eine hohe Förderwürdigkeit festgelegt (Kategorie A) und ergänzende Mittel für die Förderung der Trainingsarbeit bereitgestellt. Im Zuge dessen wurde mit dem EHC München e.V., der die Grundlagen der Nachwuchsarbeit für das DEL-Team Red Bull München verantwortet, ein aktualisiertes Trainingskonzept abgestimmt und eine weiterführende Anmietung des Olympia-Eissportzentrums mitgetragen.
Gleichzeitig wurde der Trainingsumfang für die Sportart Short Track (Bundesstützpunkt) stabil fortgeschrieben, weil der Bund hier seinen finanziellen Beitrag erhöht hat.
Schließlich wird für die Sportart Eiskunstlauf zur Aufrechterhaltung lokaler Vereine ein Teil der bisherigen Trainingsstunden (ca. 350 von 1.500 Stunden pro Jahr) weiterhin gewährt.
Im Ergebnis wird Ihrem Antrag also Rechnung getragen.
Die gewünschte Ertüchtigung der Trainingshalle für Eishockey ist nach heutigem Stand der Bedarfe nicht erforderlich, wäre aber mit erheblichen Kosten verbunden. Nach Auskunft der Olympiapark München GmbH würde schon der Einbau einer Bande mindestens 150.000 Euro kosten. Die Installation von Fangnetzen sowie eine Kompletterneuerung der Verglasung (bruchsicheres Glas) in der Trainingshalle würde ebenfalls einen sechsstelligen Betrag auslösen. Hierfür besteht aktuell kein ausreichender Anlass.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist und bedanken uns herzlich für Ihr Engagement für den Sport.