(teilweise voraus) Mit Beschluss der Vollversammlung vom 15. Februar 2017 wurden die 2014 bis 2016 mit den Mitgliedern des „Jugendhilfe unbegleitete minderjährige Flüchtlinge-Verbundes“ (JHUMF) geschlossenen Verträge nachträglich genehmigt und entschieden, dass ab dem 16. Oktober 2016 das Young Refugee Center nach der Maßgabe der Betriebserlaubnis der Heimaufsicht betrieben werden soll.
Eine auf dieser Basis gestellte Rechnung für den Zeitraum 16. Oktober 2016 bis 30. April 2017 ging dem Sozialreferat am 19. Mai 2017 zu. Die anschließend durchgeführte Rechnungsprüfung erfolgte entsprechend den Vorgaben des Stadtrates, vor allem der vom Rechnungsprüfungsausschuss beschlossenen Empfehlungen aus dem Bericht des Revisionsamtes. Dass eine Rückforderung etwa überzahlter Beträge erfolgen wird, wurde gegenüber dem JHUMF-Verbund mehrfach kommuniziert. So wurden Zahlungen im August und September 2016 unter ausdrücklichem Vorbehalt geleistet. Insgesamt hat der Verbund Rechnungen gestellt, die seine vertraglichen Ansprüche bei weitem übersteigen. Deshalb mussten die Zahlungen des Sozialreferates teilweise zurückgefordert und verrechnet werden. Die Forderung des JHUMF-Verbundes für den Zeitraum 16. Oktober 2016 bis 30. April 2017 ist durch Aufrechnung erfüllt. Derzeit gibt es somit keine „ausstehenden“ Beträge mehr.
Für den Zeitraum 1. Mai 2017 bis 30. Juni 2017 wurde vom JHUMF-Trägerverbund noch keine den vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Rechnung übersandt.
Selbstverständlich würdigt das Sozialreferat das hohe Engagement des JHUMF-Verbundes sowie der weiteren Beteiligten insbesondere in den Jahren 2014 und 2015. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass das Sozialreferat Zahlungen abweichend von den rechtlichen Vorgaben, den vertraglichen Vereinbarungen und den Entscheidungen des Stadtrates nicht leisten kann. Darüber hinaus befindet sich das Sozialreferat in einem Rechtsstreit mit einem Mitglied des JHUMF-Verbundes, bei dem das Sozialreferat in erster Instanz in seiner Auffassung im Wesentlichen bestätigt wurde.