Wo steht die Landeshauptstadt München bei der Einführung des Digitalfunks?
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Rathaus Umschau 15 / 2017, veröffentlicht am 23.01.2017
Wo steht die Landeshauptstadt München bei der Einführung des Digitalfunks?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) vom 9.11.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Sie haben am 9.11.2016 folgende schriftliche Anfrage gemäß § 68 GeschO gestellt:
„2006 wurde die Einführung eines bundesweiten digitalen Funknetzes beschlossen, um den veralteten Analogfunk für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) abzulösen. Der Digitalfunk ermöglicht die sichere und direkte Kommunikation zwischen den Einsatzkräften in einem gemeinsamen Netz. Wie die Landeshauptstadt München (LHM) auf ihrer Website informiert, wurde der Probebetrieb von der Feuerwehr und der Polizei München bereits 2009 aufgenommen. Seitdem sind einige Jahre vergangen.“
Vor der Beantwortung der Fragen ist allgemein Folgendes zu bemerken:
Der Aufbau des 2006 beschlossenen bundesweiten digitalen Funknetzes wurde in Bayern 2009 begonnen und wird, bis auf wenige Ausnahmen, für die Funkversorgung des sogenannten „Freifelds“ 2017 abgeschlossen. Eine Umstellung der Funkversorgung von derzeit ca. 200 analog funkversorgten besonderen Gebäudeobjekten (= Inhouseversorgung) auf den Digitalfunk, befindet sich in einer ersten Konzeptphase. Die Migration dieser Anlagen, welche für die Feuerwehr von herausragender Bedeutung bei der Abwicklung von Einsätzen sind, wird noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Eine operative Nutzung des Digitalfunks durch die Berufsfeuerwehr München erfolgt seit August 2016. Der Schwerpunkt liegt auf der Einsatzlenkung der Fahrzeuge und der Kommunikation von den Einsatzstellen zur Integrierten Leitstelle München. Die Nutzungsausweitung des Digitalfunks auf die Bereiche des Rettungsdienstes, der Freiwilligen Feuerwehr und aller anderen Organisationen befindet sich derzeit in der Planung und erfolgt gestaffelt im Laufe der kommenden Monate.Die Umstellung des Einsatzstellenfunks, also der Kommunikation an der Einsatzstelle, wird nicht vor Ende 2017/Anfang 2018 erfolgen können, wenn die Voraussetzungen für die Inhouseversorgung feststehen.
Antworten zu Ihren konkreten Fragen:
Frage 1:
Zu welchem Zeitpunkt sollen alle Einsatzkräfte der LHM mit Digitalfunk ausgestattet sein und wie viele sind es bis dato?
Antwort:
Die Einsatzkräfte in der LHM gliedern sich in die Feuerwehr, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz. Direkt der Branddirektion angegliedert sind die Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr. Dort wird die Nachrüstung der Fahrzeuge mit einer digitalen Funkanlage im Mai 2017 abgeschlossen sein.
Die Nachrüstung aller Fahrzeuge von Rettungs- und Sanitätsdienst, der Wasser- und Bergrettung und des THW liegt in der Verantwortung der jeweiligen Hilfsorganisationen bzw. den privaten Rettungsdienstunternehmen. Gleiches gilt auch für die ortsansässigen Werkfeuerwehren. Auch dort wird die Umrüstung im Jahr 2017 zu großen Teilen abgeschlossen werden.
Für den Einsatzstellenfunk sind noch entsprechende tragbare Funkgeräte zu beschaffen. Eine Umrüstung bei der Branddirektion hängt in starkem Maß von der Umrüstung der Objektfunkversorgungen ab. Die Beschaffung erfolgt im Laufe des Jahres 2017.
Frage 2:
Welche Sicherheitsvorkehrungen werden für die Einsatzkräfte getroffen, die noch mit analogem Funk arbeiten, um sensible Patientendaten (bzgl. Abhörsicherheit) zu schützen?
Antwort:
Der analoge BOS-Funk ist nicht-öffentlich. Die Frequenzen (im 4m-Bereich) liegen in einem Bereich, der ausschließlich von Berechtigten genutzt werden darf. Technisch ist das Mithören von diesen Funkgesprächen auf einfache Weise möglich. Eine Verschlüsselung der analogen Funksprüche ist jedoch sehr problematisch und wurde in der Vergangenheit daher nicht umgesetzt. Die Inhalte von Funksprüchen unterliegen allerdings dem Fernmeldegeheimnis, eine Weitergabe an Dritte ist strafbewehrt.
Frage 3:
Ist es bekannt, ob in den Jahren in denen Analogfunk verwendet wurde, Datenmissbrauch aufgrund der geringen Abhörsicherheit stattgefunden hat? Wenn ja, in welchem Umfang?
Antwort:
Hierüber sind der Branddirektion keine Anzeigen zum Missbrauch bzw. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bekannt.