Stand der Verhandlungen zur Vertragsverlängerung des Kooperationsprojektes für Elektroschrottrecycling des AWM darstellen und das Projekt weiterführen.
Antrag Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner, Gülseren Demirel, Lydia Dietrich, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch, Jutta Koller, Hep Monatzeder, Thomas Niederbühl und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 23.5.2017
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
In Ihrem Antrag Nr. 14-20 / A 03121 vom 23.05.2017 fordern Sie:
„Die Stadtverwaltung legt dem Stadtrat den Stand der Verhandlungen zur Vertragsverlängerung des Kooperationsprojektes für Elektroschottrecycling der AWM und den vier Trägern aus dem Bereich des MBQ dar. Die Weiterführung des Projektes wird gesichert.“
Sie begründen Ihren Antrag damit, dass seit dem Jahre 1984 soziale Betriebe und deren Projekte von der Landeshauptstadt München unterstützt werden. Eines davon ist das MBQ-Projekt in Zusammenarbeit mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), in dem das Recycling von Münchner Elektroschrott unterstützt wird. Da die Vertragslaufzeit sich dem Ende zuneigt, soll die Verwaltung den aktuellen Stand der Verhandlungen bezüglich der Vertragsverlängerung darlegen. Darüber hinaus wird gefordert, eine Vertragsverlängerung zu beschließen, um die Planungssicherheit der Betriebe zu gewährleisten und damit diese ihren wichtigen Beitrag für die Wiedereingliederung von langzeitarbeitslosen Menschen weiterhin fortführen können.
Der Inhalt Ihres Antrags betrifft ein laufendes Geschäft des Eigenbetriebs, dessen Besorgung nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung i. V. m. der Betriebssatzung des AWM der Werkleitung obliegt. Sie wünschen jedoch eine Darlegung im Stadtrat. Sie haben mitgeteilt, dass Sie mit der Form der schriftlichen Beantwortung einverstanden sind.
Elektroaltgeräte sind seit 2005 gemäß den Vorgaben des Elektroaltgerätegesetzes (ElektroG) grundsätzlich von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern einzusammeln und zur Abholung durch die Hersteller bzw. Bevollmächtigten der Hersteller von Elektroaltgeräten in geeigneten Behältnissen unentgeltlich bereitzustellen, damit diese anschließend auf Kosten der Hersteller der Verwertung zugeführt werden können. Das Elektroaltgerätegesetz sieht jedoch die Möglichkeit vor, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger seinerseits eine Verwertung der Elektroaltgeräte vornimmt, wenn er von der Möglichkeit der Optierung nach § 14 Abs. 5 ElektroG Gebrauch macht. Gemäß § 14 Abs. 5 Satz 3 ElektroG hat der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger dann die Verpflichtung, die Altgeräte der optierten Gruppe wiederzuverwenden, nach § 20 ElektroG zu behandeln und nach § 22 ElektroG zu verwerten.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) verfügt über die Sammlung auf den 12 Münchner Wertstoffhöfen insgesamt über ca. 4.000 Tonnen/ Jahr Elektroaltgeräte der sog. Sammelgruppe 3 (Bildschirme, Monitore, TV-Geräte) und 5 (Haushaltskleingeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, etc.).
Der AWM hat in der Vergangenheit für die Sammelgruppen 3 (Bildschirme, Monitore und TV-Geräte) und 5 (Haushaltskleingeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik etc.) von der Optierungsmöglichkeit Gebrauch gemacht und zuletzt mit Schreiben vom 16.06.2016 gegenüber der Stiftung ear für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2018 die entsprechende Anzeige auf Optierung mit dem Ziel, die Elektroaltgeräte selbst einer Verwertung zuzuführen, getätigt.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb München hat somit bis 31.12.2018 entsprechend § 14 Abs. 5 Satz 3 ElektroG die Altgeräte der Sammelgruppen 3 und 5 wiederzuverwerten oder nach § 20 ElektroG zu behandeln und nach § 22 ElektroG zu entsorgen.
In der Zeit bis zum 31.12.2014 kooperierte der AWM mit der Firma eds-r. Die Firma eds-r war beauftragt, bei den Sozialbetrieben Weißer Rabe, linus München GmbH, conjob, Anderwerk, sog. Übergabestellen einzurichten und zu betreiben. Mit dieser Kooperation ist es gelungen, zum einen weiterhin eine Teilhabe der sozialen Projekte an der Elektroaltgeräte(EAG)-Verwertung zu ermöglichen und andererseits die Entsorgungssicherheit auf den Münchner Wertstoffhöfen zu gewährleisten, da mit eds-r GmbH vertraglich vereinbart wurde, dass die vollen Container durch den AWM selbst zu den Übergabestellen verbracht werden konnten und nicht das übliche Standardverfahren nach dem stiftung elektro-altgeräte register(ear)-Prinzip einzuhalten war. Nach dem Standardverfahren des ear-Prinzip müssten vom AWM volle Container an ear zur Abholung von den Wertstoffhöfen gemeldet werden. Es steht hierbei zu keinem Zeitpunkt fest, welcher private Logistiker von der ear den Abholauftrag bekommt und somit kann auch nicht mehr sichergestellt werden, dass Sozialprojekte die Ware zur Zerlegung bekommen. Des Weiteren birgt dieses Verfahren die Gefahr, dasszwischen der Meldung eines vollen Containers und der Abholung bzw. Neugestellung eines Containers bis zu fünf Arbeitstage vergehen könnten.
Die Firma eds-r stand seinerzeit – im Jahre 2006 – als einziger möglicher Partner für eine Kooperation mit dem AWM zur Verfügung, da es der eds-r gelungen war, mehr als 70 % der sog. Herstelleraufträge auf sich zu vereinen und die vier sozialen Projekte als Übergabestellen zu installieren. Eine Fortsetzung dieser Zusammenarbeit mit der Firma eds-r war jedoch seit 2014 nicht mehr möglich, da das Verhältnis zwischen der Firma eds-r und den Sozialprojekten zerrüttet war. Mit Schreiben vom 05.09.2014 wurde das Vertragsverhältnis mit der Firma eds-r GmbH zum 31.12.2014 beendet.
In der Folge wurde seitens des AWM ein Ausschreibungsverfahren betreffend die Annahme, Verwiegung, Zerlegung und ordnungsgemäße Verwertung oder Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektroaltgeräten der Sammelgruppen 3 und 5 nach dem ElektroG aus den Sammlungen aus den Münchner Wertstoffhöfen durchgeführt für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2016 mit Verlängerungsoption bis 31.12.2017. Im Rahmen dieser Ausschreibung wurde u. a. als zusätzliche Bedingung bei der Auftragsdurchführung (§ 97 Abs. 3 GWB) formuliert, dass der Auftragnehmer die Zerlegung und die Sortierung der vom AWM überlassenen Elektroaltgeräte und die Sortierung und Bereitstellung der dabei anfallenden Stoffe und ggf. auch die Vorbereitung zur Wiederverwendung gemeinsam einem konkreten Sozialbetrieb nach Maßgabe eines vorgegebenen Vertragsentwurfs vorzunehmen hat.
Jedem Los wurde ein Sozialbetrieb zugeordnet; beteiligt waren die Sozialbetriebe Weißer Rabe, Anderwerk, linus München GmbH sowie conjob. Des Weiteren wurde in dem zwischen dem Auftragnehmer und den Sozialbetrieben abzuschließenden Vertrag fix vorgegeben, dass die Sozialbetriebe eine feste Vergütung in Höhe von 80 Euro pro Tonne übergebener Elektroaltgeräte zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer erhalten müssen.
Zum 31.12.2017 läuft das bestehende Vertragsverhältnis mit den beiden Verwertungsbetrieben (ALBA GmbH und MER GmbH) aus und die Leistung „Verwertung von Elektroaltgeräten – Sammelgruppen 3 und 5“ ist erneut zu vergeben. Der gewählte Ausschreibungszeitraum beträgt nur ein Jahr, da der in der Vergangenheit gewählte Optierungszeitraum bis 31.12.2018 läuft und hiermit eine Anpassung zwischen Vertragslaufzeit für die Verwertungsleistung und Optierungszeitraum sinnvoll ist.Aufgrund der kurzen Vertragslaufzeit wird der AWM nochmalig eine Ausschreibung auf Basis der letzten Leistungsbeschreibung vornehmen und den künftigen Auftragnehmern eine Kooperation mit den vier Sozialbetrieben vorschreiben. Da jedoch die fixe Vergütung von 80 Euro pro Tonne übergebener Elektroaltgeräte an die Sozialbetriebe nicht den im Wettbewerb zu erzielenden Verwertungspreisen entspricht, haben sich der AWM und das RAW darauf geeinigt, dass die feste Zuzahlung an die Sozialbetriebe lediglich 40 Euro pro Tonne übergebener Elektroaltgeräte beträgt.
Ob und in wie weit der AWM für die weitere Zukunft von der Möglichkeit der Optierung Gebrauch macht, ist maßgeblich davon abhängig, wie sich die Marktpreise im Bereich der Elektroaltgeräteentsorgung entwickeln. Zur Zeit ist die Lage für Altgeräterecycling ausgeglichen. Für Geräte der Sammelgruppe 3 liegt die Zuzahlung bei bis zu 100 Euro pro Tonne, für die Sammelgruppe 5 zahlen die Verwerter eine Vergütung aktuell bis zu 90 Euro pro Tonne. Der Anteil an Sammelgruppe 5 ist derzeit noch höher als bei Sammelgruppe 3. Nur deshalb lassen sich entsprechende Erlöse erzielen. Zu Beginn der Vertragslaufzeit wurden teilweise noch Vergütungszahlungen für Sammelgruppe 3 erzielt.
Der Gesetzgeber stellt mit dem ElektroG ein Instrument zur Verfügung, das den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in die Lage versetzt, die eingesammelten Elektroaltgeräte ohne weitere finanziellen Aufwendungen an die ear zur Verwertung abzugeben. Im Interesse der Münchner Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler und vor dem Hintergrund der Regelungen des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) besteht grundsätzlich nur dann die Möglichkeit von der Optierung Gebrauch zu machen, wenn für die Zerlegung und anschließende Verwertung der Elektroaltgeräte ein positiver Marktwert erzielt werden kann, der sich positiv auf die Gebührenkalkulation auswirkt. Sollte sich der Elektroaltgerätemarkt weiterhin so entwickeln, dass die Verwertung von Elektroaltgeräten Zuzahlungen erforderlich macht, ist schon aus rechtlichen Gründen eine weitere Optierung nicht möglich.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.