Problemzonen der Integration: Islamische Kindergärten
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 23.6.2017
Antwort Referat für Bildung und Sport:
In Ihrer Anfrage vom 23.06.2017 führen Sie zum Sachverhalt einleitend aus:
„Der österreichische Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP), der auch Inte- grationsminister ist, sprach sich jetzt für eine Schließung der islamischen Kindergärten in Wien aus. In einem Interview erklärte Kurz wörtlich: ‚Es soll keine islamischen Kindergärten geben.‘ Diese seien ‚sprachlich und kulturell von der Mehrheitsgesellschaft abgeschottet‘ und leisteten dem Entstehen von Parallelgesellschaften Vorschub. Dies sei ‚ein massives Problem für die Integration‘, sagte Kurz (Quelle: http:// www.krone.at/oesterreich/kurz-fordert-schluss-mit-islamischen-kindergaerten-nach-skandalen-story-575239; zul. aufgerufen; 23.06.2017, 02.50 Uhr; KR). – Es stellen sich Fragen nach der Vergleichssituation in der LHM, die sich auf ihre breitangelegten Integrationsleistungen viel zugutehält.“
Zu Ihren hierzu im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele islamische Kindergärten gibt es in München? Um welche handelt es sich? (Bitte einzeln aufführen)
Antwort:
Das Referat für Bildung und Sport ist Aufsichtsbehörde für alle gemäß §§ 45 ff SGB VIII erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen in München im Sinne des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (Bay-KiBiG). In der Zuständigkeit des Referats für Bildung und Sport wird kein islamischer Kindergarten geführt.
Frage 2:
Wie viele Kinder werden dort nach aktuellem Stand betreut?
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Inwieweit bzw. mit welchen Fördermitteln werden diese Kindergärten ggf. von der LHM unterstützt?
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 4.
Wie versucht die LHM an diesen Einrichtungen dem Entstehen islamisch geprägter Parallelgesellschaften und einer sprachlichen und kulturellen Abschottung der betreuten Kinder von der Mehrheitsgesellschaft vorzubeugen? Mit welchem Erfolg?
Siehe Antwort zu Frage 1.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.