Wieder einmal: kostenintensive „unbegleitete minderjährige Flücht- linge“
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 16.3.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 16.03.2017 führen Sie Folgendes aus:
„Sogenannte ,unbegleitete minderjährige Flüchtlinge‘ (umF‘s) sind eine besonders kosten- und betreuungsintensive Gruppe im Zuwandererspektrum. Dabei bleibt der breiteren Öffentlichkeit normalerweise verborgen, welche Einzel- und Folgekosten mit der Betreuung ,unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge‘ im Regelfall verbunden sind. Der Philosoph, Theologe und frühere Volkskammer-SPD-Fraktionschef Richard Schröder rief erst vor wenigen Wochen, am 03.01.2017, in einem Gastbeitrag für die Tageszeitung ,Die Welt‘ die explodierenden Kosten in Erinnerung: ,Ein UMF kostet pro Monat etwa 5.000 Euro, denn er muss ja rundum betreut werden, eben weil er unmündig und charakterlich noch ungefestigt ist. Das macht im Jahr 60.000 Euro. Für die 50.000 UMF des letzten Jahres werden wir also schlicht drei Milliarden aufbringen müssen.‘ (Quelle: https://welt.de/debatte/kommentare/article160790706/Guete-wird-nur-respektiert-wenn-sie-sich-mit-Strenge-verbindet.html; zul. aufgerufen: 15.03.2017, 22.59 Uhr; KR).
Einen besonderen Kostenfaktor stellen ,unbegleitete minderjährige Flüchtlinge‘ auch für die Justiz dar. Nach Mitteilung des Amtsgerichts München vom April 2015 nahmen Verfahren im Zusammenhang mit dieser Personengruppe bereits 2014 signifikant zu. Dabei handelt es sich in der Regel um Verfahren um eine Inobhutnahme, die vom Amtsgericht als aufwendig und personalintensiv geschildert werden: ,Im Durchschnitt dauert es ein Vierteljahr von der Einleitung eines Verfahrens bis zur Bestellung des Vormundes.‘ Die Zahl der Vormundschaftsverfahren allein im Bereich des Amtsgerichts München ist 2014 sprunghaft um 51 Prozent angestiegen, auf 1063 Verfahren. (Im Jahr 2012 waren es 527 und im Jahr 2013 542 Verfahren.). Das bedeutet, dass durchschnittlich an jedem Arbeitstag für 4,3 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Vormundschaften angeordnet wurden!‘ - Wegen Zweifeln an den von den vorgeblichen ,Minderjährigen‘ gemachten Angaben zum Alter wurden 2014 außerdem vom zuständigen Jugendamt 88 medizinische Altersfeststellungsverfahren beim Amtsgericht beantragt und beim Institut für Rechtsmedizin durchgeführt. 2014 beliefen sich die Kosten für erstellte Altersfeststellungsgutachten insgesamt auf ca. 7.000 Euro (alles nach: https://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/amtsgerichte/muenchen/pressemitteilungen/2015/pm_150416.pdf; zuletzt aufgerufen: 15.03.2017, 23.15 Uhr; KR) – Es stellen sich Fragen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 16.03.2017 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Im Zuge der „Flüchtlings“krise ab Sommer 2015 stieg die Zahl der in München untergebrachten „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“ neuerlich explosionsartig an. Wie viele „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ betreffende Vormundschaftsverfahren wurden 2015 und 2016 im Bereich des Amtsgerichts München geführt (bitte jahrweise angeben!)?
Antwort:
Das Stadtjugendamt kann keine verlässliche Gesamtzahl der vom Amtsgericht München eingerichteten Vormundschaften für unbegleitete Minderjährige im Stadtgebiet München für die Jahre 2015 und 2016 benennen, da neben den vormundschaftsführenden Vereinen und dem städtischen Träger bzw. dem Stadtjugendamt (Abteilung Beistandschaft-Vormundschaft-Unterhaltsvorschuss Sachgebiet: Vormundschaften, Pflegschaften) auch Berufsvormünder und ehrenamtliche Vormünder für unbegleitete Minderjährige durch das Amtsgericht bestellt wurden.
Das Amtsgericht führt hierzu allerdings keine Statistik.
Frage 2:
Wie viele Altersfeststellungsverfahren bei vorgeblich minderjährigen „Flüchtlingen“ wurden vom städtischen Jugendamt 2015 und 2016 beim Amtsgericht München beantragt?
Antwort:
Im Jahr 2015 und 2016 wurden keine Altersfeststellungsverfahren vom städtischen Jugendamt beantragt.
Frage 3:
In wie vielen Fällen wurden dabei falsche Altersangaben der untersuchten „Jugendlichen“ festgestellt?
Antwort:
Siehe Antwort auf Frage 2.
Frage 4:
Warum wurde – gemessen an der großen Gesamtzahl an Fällen – offen- bar in der weitaus überwiegenden Anzahl der Fälle auf ein medizinisches Altersfeststellungsverfahren verzichtet, obwohl sich ausweislich vieler inzwischen dokumentierter Erfahrungen aus dem In- und Ausland ein erheblicher Teil der vermeintlichen „Jugendlichen“ fälschlicherweise als minderjährig ausgibt?
Antwort:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München bzw. das Stadtjugendamt sehen bislang routinemäßige radiologische Untersuchungen ohne medizinische Indikation als einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Betroffenen an (vgl. auch Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 00429 sowie §23 Röntgenverordnung).