Wie sind die großen Wohnungen der GWG und GEWOFAG belegt?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft, Wolfgang Zeilnhofer vom 26.6.2017
Antwort Prof. Dr.(I) Merk, Stadtbaurätin:
Mit Schreiben vom 26.06.2017 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung auf Grundlage der Stellungnahme der GWG München mbH und der GEWOFAG Holding GmbH wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage bitten Sie um Auskunft, über wie viele große Wohnungen mit drei und mehr Räumen die städtischen Gesellschaften GWG und GEWOFAG einschließlich der städtischen Wohnungen, die von den Gesellschaften verwaltet werden,verfügen. Weiterhin bitten Sie um Auskunft, wie viele dieser Wohnungen von einer Person bzw. von zwei Personen bewohnt werden.
Frage 1:
Über wie viele große Wohnungen mit drei und mehr Räumen verfügen die städtischen Gesellschaften GWG und GEWOFAG (einschließlich der städti- schen Wohnungen, die von den Gesellschaften verwaltet werden)?
Antwort:
Die GWG München verfügte zum 31.05.2017 einschließlich der verwalteten städtischen Wohnungen über 7.949 Wohnungen mit drei oder mehr Räumen. Als Raum gilt hierbei ein Raum mit mehr als 10 Quadratmetern. Die GEWOFAG Holding GmbH verfügte zum Stand Juli 2017 über
3.816Wohnungen, die drei Zimmer und größer sind.
Insgesamt verfügen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften damit über 11.765 große Wohnungen mit drei und mehr Räumen.
Frage 2:
Wie viele dieser Wohnungen werden von
a) einer Person und
b) von zwei Personen bewohnt?
Antwort:
Bei Bezug großer Wohnungen der GEWOFAG Holding GmbH oder der
GWG München wird über die Vergaberichtlinien des Amtes für Wohnen und Migration sichergestellt, dass die Wohnungen entsprechend ihrerGröße angemessen mit Personen belegt werden. In den laufenden Mietverhältnissen, die Jahre oder Jahrzehnte andauern können, haben die Wohnungsbaugesellschaften in der Regel jedoch keine Möglichkeit, die tatsächliche Bewohnerzahl einer Wohnung festzustellen. Veränderungen der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen während der Laufzeit eines Mietverhältnisses sind nicht meldepflichtig und können daher von den Wohnungsbaugesellschaften nicht erfasst werden.
Melderechtliche Auskünfte zur tatsächlichen Bewohnerzahl einer Wohnung könnten evtl. über das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München eingeholt werden.
Die GEWOFAG versucht jedoch, einer nicht angemessenen Belegung von großen Wohnungen entgegenzuwirken, in dem beispielsweise älteren Mieterinnen und Mietern gezielt im Rahmen des Programmes „Wohnen im Alter“ Angebote gemacht werden, in eine kleinere Wohnung umzuziehen.
Auch die GWG bietet ihren Mieterinnen und Mietern Beratungs- und Hilfsangebote wie Wohnungsanpassungen sowie Hilfe bei Umzügen an. In den vierteljährlichen Mieterjournalen wird regelmäßig auf diese Angebote hingewiesen.