Endlich eine angemessene Fahrradabstellanlage für die Donnersbergerbrücke
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 7.4.2017
Antwort Baureferat:
Sie haben am 7.4.2017 Folgendes beantragt:
„Die Stadt errichtet am S-Bahn-Halt Donnersbergerbrücke in Abstimmung mit der Bahn eine moderne Fahrradabstellanlage, die ein sicheres und platzsparendes Abstellen der Fahrräder an diesem hochfrequentierten Bahnhof ermöglicht.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 7.4.2017 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Bei dem Haltepunkt Donnersbergerbrücke handelt es sich um einen reinen S-Bahnhof ohne U-Bahnanschluss. Im Jahr 2015 hat die Stadt München die Zuständigkeit für Maßnahmen an Fahrradabstellanlagen an reinen S-Bahnhöfen geprüft. Grund der Prüfung war, dass die DB AG im Rahmen der Privatisierung der Deutschen Bundesbahn ihre bisherige Praxis aufgegeben hat. Statt wie bisher die Fahrradabstellanlagen auf bahneigenen Flächen mit Fördermitteln des Freistaates Bayern in eigener Regie zu errichten und anschließend in den Unterhalt der Stadt München zu übergeben, sieht die DB AG seit einiger Zeit die Zuständigkeit für die Einrichtung weiterer Fahrradabstellanlagen bei der Stadt München und verlangt auf bahneigenen Flächen hierfür sogar laufende Mietzahlungen von der Stadt München. Letztlich wälzt die DB AG eine Serviceleistung, die überwiegend ihren S-Bahnkunden zugutekommt, auf die Stadt München ab.
Auch wenn es im städtischen Interesse liegt, den S-Bahn-Verkehr attraktiver zu gestalten und den Umstieg vom Auto auf den schienengebundenen Personennahverkehr zu erleichtern, folgt daraus keine kommunale Aufgabe.Vor diesem Hintergrund hat Herr Oberbürgermeister Reiter mit Schreiben vom 7.12.2015 darauf hingewiesen, dass ein weiteres Engagement der Stadt München nur bei angemessener Mitwirkung der DB AG beziehungsweise des Freistaates Bayern als Aufgabenträger des S-Bahn-Verkehrs in Frage kommt. Der Bezirksausschuss des 9. Stadtbezirkes Neuhausen- Nymphenburg hat in seinem Beschluss vom 19.4.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 05832) zur gleichen Thematik den Hinweisen des Oberbürgermeisters zur Vorgehensweise bei der Errichtung von Fahrradstellplätzen an reinen S-Bahnhöfen zugestimmt.
Vor diesem Hintergrund hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung federführend für die Stadt München das Gespräch mit dem Freistaat Bayern aufgenommen. Ein abschließendes Ergebnis liegt bedauerlicherweise noch nicht vor.
Eine Erweiterung der Fahrradstellflächen oder Neuerrichtung von Fahrradabstellanlagen an reinen S-Bahnhöfen ist erst möglich, wenn das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gemeinsam mit dem Freistaat Bayern und der DB AG eine einvernehmliche Regelung gefunden hat, in welcher Art und Weise diese Maßnahmen realisiert werden können.
Derzeit ist lediglich der Austausch veralteter Fahrradständer durch gängige Münchner Modelle als Unterhaltsmaßnahme im Rahmen noch laufender Verträge zwischen der DB AG und der Stadt München möglich.
Der S-Bahnhof Donnersbergerbrücke ist darüber hinaus unmittelbar von der Maßnahme der 2. S-Bahn-Stammstrecke betroffen. Die Vorwegmaßnahmen, wie zum Beispiel die Herstellung der Baustelleinrichtungsflächen und Baustraßen, sind nach Angaben der DB AG ab 2018 vorgesehen. Die Flächen unterhalb der Donnersbergerbrücke rund um den S-Bahn-Zugang werden teilweise für die Baustelle selbst oder für die Abwicklung des Baustellenverkehrs in Anspruch genommen. Unabhängig von der grundsätzlichen Problematik im Zusammenhang mit Fahrradabstelleinrichtungen an reinen S-Bahnhöfen kommt daher die Errichtung von Fahrradabstellanlagen während der Dauer der Baumaßnahmen nicht in Betracht.
In Abhängigkeit der Ergebnisse der Gespräche zwischen dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und dem Freistaat Bayern kann bei gesicherter Finanzierung erst nach Beendigung der Arbeiten zur 2.S-Bahn-Stammstrecke die Planung und Realisierung einer Fahrradabstellanlage erfolgen.Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.