Nachgefragt: Ist der U-Bahn-Bau in München am Ende – oder: was kostet der zweite S-Bahn-Tunnel die LH München wirklich?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 18.5.2017
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 18.5.2017 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung in Abstimmung mit der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, der Stadtwerke München GmbH und dem Baureferat wie folgt beantwortet wird. Mit Schreiben vom 06.06.2017 wurde Terminverlängerung beantragt, die gewährt wurde.
In Ihrer Anfrage führen Sie aus, dass die Finanzierungsmöglichkeiten größerer ÖPNV-Investitionen über das GVFG des Bundes beschränkt sind, da die Förderhöhe bis zum Jahr 2025 auf 332 Millionen Euro festgeschrieben ist und durch das Einfrieren der Mittel wichtige ÖPNV-Projekte nicht realisierbar wären.
Frage 1:
Nachfolgende Verkehrsprojekte wurden beim GVFG-Bundesprogramm gemeldet: In welchem Jahr kann (nach dem derzeitigen Planungsstand) voraussichtlich ein Förderbescheid gestellt werden:
- U-Bahn-Linie 4-Ost, Bf. Arabellapark – Bf. Englschalking
- U-Bahn-Linie 5-West, Bf. Laimer Platz – Bf. Pasing
- Tram Westtangente
- Tram Freiham
- Tram Münchner Norden (Linie 23 und 24)
- U-Bahnhof Sendlinger Tor.
Antwort:
Ein Förderantrag gemäß GVFG-Bundesprogramm kann grundsätzlich erst nach Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gestellt und seitens des Fördermittelgebers bearbeitet werden.
Bei den genannten U-Bahn-Projekten wurde bislang lediglich für das Projekt Sendlinger Tor ein Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern eingereicht und befindet sich dort in Prüfung. Wann für die U-Bahn-Linie 4-Ost ein Förderantrag eingereicht wird, kann derzeit keine Prognose abgegeben werden. Für die U-Bahn-Linie 5-West ist eine Antragstellung für 2018 nachEinleitung des Planfeststellungsverfahrens, das vom Stadtrat noch in 2017 beauftragt werden soll, zu erwarten.
Für die genannten Trambahn-Projekte der Stadtwerke München GmbH ist nach derzeitigem Planungsstand davon auszugehen, dass – ausgenommen das Projekt Tram Freiham – für die Projekte Tram Westtangente und Tram Münchner Norden (Linien 23 und 24) die Planfeststellungsbeschlüsse so rechtzeitig vorliegen, dass bis zum Jahr 2025 die Förderanträge eingereicht und bearbeitet werden können.
Frage 2:
Gilt nach Kenntnis des Oberbürgermeisters die Zusicherung von Ministerpräsident Seehofer, dass Verkehrsprojekte in anderen bayerischen Re- gionen nicht wegen der Münchner Röhre gefährdet seien, auch für o. g. Projekte?
Antwort:
Die Bayerische Staatsregierung hat mehrfach ausgeführt, dass die Finanzierung der 2. Stammstrecke kein anderes potentielles bayerisches GVFG-Projekt beeinträchtigen wird.
Frage 3:
Ist diese Zusicherung des Ministerpräsidenten nach Kenntnis des Oberbürgermeisters nur eine unverbindliche mündliche Zusage oder gibt es diese in verbindlicher(en) schriftlichen Form?
Antwort:
In der Drucksache des Bayerischen Landtags, Ausgabe 17/15803 vom 11.5.2017 findet sich auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer, Bündnis 90/Die Grünen vom 2.2.2017 zur Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten aus Mitteln des GVFG-Bundesprogramms folgende Antwort (Auszug):
„Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2016 bekräftigt, dass die Finanzierung der 2. Stammstrecke andere potenzielle bayerische GVFG-Projekte nicht beeinträchtigen wird. Es wurde mit dem Bund vereinbart, dass die Projekte auch weiterhin in das Bundesprogramm gemeldet, dort aufgenommen und fortgeführt werden.“
Frage 4:
Im Rahmen der Diskussion im SZ-Verkehrsparlament wurde von allen Seiten bekräftigt, dass der Tieftunnel nur ein der Anfang des Ausbaus des öffentlichen Nahverkehrs in der Region München sein kann. Insbesondere weitere Ring- und Tangentialverbindungen sowie Verknüpfungen von U- und S-Bahn-Haltepunkten wurden gefordert. Für eine sinnvolle Verknüp- fung von U- und S-Bahn macht der geplante 15-Minutentakt des derzeit bekannten Betriebskonzepts der S-Bahn keinen Sinn, da er mit dem 10 Minutentakt der U-Bahn nicht kompatibel ist. Nach Auskunft der Verwaltung vom 31.1.2017 auf eine Stadtratsanfrage ist jedoch das Betriebskonzept, welches die Grundlage für die Bewertung der der Nutzen-Kosten-Analyse des Projekts „Tieftunnel“ hätte sein sollen, noch im Entwurfsstadium. Inwieweit wird die MVG, die ja wesentlich für die sinnvolle Verknüpfung mit der S-Bahn auf Stadtgebiet zuständig ist, an den Planungen zum endgültigen Betriebskonzept der S-Bahn beteiligt?
Antwort:
Die Aufgabe der Erstellung des Betriebskonzepts zur 2. Stammstrecke liegt beim Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft. Über das geplante Angebotskonzept der S-Bahn bei Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke wurde die MVG vom Freistaat im Rahmen mehrerer Gespräche informiert. Derzeit ist die MVG jedoch nicht eingebunden. Insbesondere sowohl hinsichtlich der Verknüpfung der Linienäste und der Verteilung auf die beiden Tunnel als auch im Hinblick auf Taktfolgen und Taktlagen bzw. Anschlüsse wäre eine frühzeitige Einbindung der MVG wünschenswert.
Insbesondere sollte geklärt werden, wie die Anschlüsse an die MVG-Linien beim Übergang von der Taktfamilie 10/20 zur Taktfamilie 15/30 kompatibel gestaltet werden könnten.