VGH Bayern bestätigt Ersatzzwangshaft für Zweckentfremder Archiv
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Rathaus Umschau 165 / 2017, veröffentlicht am 31.08.2017
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH Bayern) hat die vom Sozialreferat beantragte Ersatzzwangshaft gegen einen Mieter bestätigt, der seine Wohnung schon seit Jahren an ständig wechselnde Untermieter weitervermietet hatte.
Das Sozialreferat hatte im Fall dieses Mieters die Anordnung der Ersatzzwangshaft beim Verwaltungsgericht München beantragt, um den Mieter zur Aufgabe der zweckfremden, hotelähnlichen Nutzung zu bewegen. Das Verwaltungsgericht München war diesem Antrag gefolgt und ordnete die Ersatzzwangshaft an.
Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichtes München legte der Mieter Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes liegt nun vor: Die Anordnung der Ersatzzwangshaft ist rechtmäßig; die Beschwerde wurde abgewiesen.