Lärmschutz U 6 Alte Heide bis Fröttmaning
Anfrage Stadtrat Tobias Ruff (ÖDP) vom 3.7.2017
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 3.7.2017 führten Sie als Begründung aus:
„Die U-Bahn Linie 6 wird nördlich der Haltestelle Alte Heide bis zur Stadtgrenze oberirdisch geführt. Dies führt zu einer starken Lärmbelästigung für Anwohner. Im Umweltatlas Bayern sind teilweise Überschreitungen der Tages- und Nachtgrenzwerte ausgewiesen. Momentan werden im Zuge der Sanierung der Gleisanlagen die Holzschwellen durch Betonschwellen ersetzt.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können anhand einer Stellungnahme der Stadtwerke München GmbH (SWM) wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Welche Maßnahmen werden im Zuge der Gleisarbeiten ergriffen, um die Lärmemission durch den U-Bahnbetrieb zu senken?
Antwort der SWM:
„Im Bereich Kieferngarten werden derzeit im Zuge von Instandhaltungsmaßnahmen in Teilabschnitten die Gleisanlagen erneuert. Dabei wird technisch der Ursprungszustand wiederhergestellt, die dabei vorgenommenen kleinen Anpassungen – wie zum Beispiel die Umstellung von Holz- auf Betonschwellen – führen zu keiner Veränderung. Daher sind keine zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen vorgesehen.“
Frage 2:
Wie sind Betonschwellen, im Vergleich zu den bisher vorhandenen Holz- schwellen bezüglich Lärmemission und Schwingungsverhalten zu beurteilen?
Antwort der SWM:
„In dem aktuellen Rechenverfahren zur Berechnung von Schallimmissionen von Schienenwegen (Anlage 2 zur 16. Bundesimmissionsschutzverordnung) wird nicht zwischen den unterschiedlichen Schwellenbauarten eines Schottergleises unterschieden. Für Beton- und Holzschwellen gelten die gleichen Emissionswerte.Messungen anderer Betreiber zur Beurteilung der von Schienenverkehrswegen ausgehenden Erschütterungs- und Körperschallimmissionen an Schienenverkehrswegen mit unterschiedlichen Schwellenbauformen zeigen ebenfalls keine signifikanten Unterschiede.“
Frage 3:
Sind zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen notwendig falls die Lärmemission durch den Austausch der Bahnschwellen oder anderer Gleisbestandteile zunimmt? Welche Gesetze und Vorschriften sind anzuwenden?
Antwort der SWM:
„Bestehende Strecken unterliegen einem Bestandsschutz, sofern nicht wesentliche bauliche Änderungen vorgenommen werden. Die derzeitigen Instandhaltungsmaßnahmen stellen lediglich den Ursprungszustand der Strecke wieder her. Eine wesentliche Änderung erfolgt nicht.
Beim Neu- oder Umbau von Schienenverkehrswegen ist im Hinblick auf die Schallimmissionen die 16. Bundesimmissionsschutzverordnung zu beachten. Entsprechend § 1 Abs. 1 gilt die Verordnung nur für den Bau oder die wesentliche Änderung eines Schienenweges und damit nicht für bestehende Schienenwege. Die Erneuerung einer Gleisanlage im Bestand – auch unter Berücksichtigung der Umstellung von Holz- auf Betonschwellen – stellt keinen erheblichen baulichen Eingriff und damit keine wesentliche Änderung dar. Die Verordnung ist daher für den hier vorliegenden Fall nicht anwendbar.
Für die Beurteilung der von Schienenverkehrswegen ausgehenden Erschütterungs- und Körperschallimmissionen existiert keine rechtliche Regelung. Hier wird hilfsweise auf andere Regelwerke wie zum Beispiel die DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen) zurückgegriffen. Aber auch hier gilt, dass die Erneuerung der Anlage keine wesentliche Änderung darstellt und damit Bestandsschutz vorliegt.
Insgesamt gesehen, ist aber festzustellen, dass die Erneuerung der Gleisanlage im Bereich des Bahnhofes Kieferngarten im Hinblick auf die Schallimmissionen unkritisch ist. Eine Anhebung der Schallimmissionen in der Nachbarschaft ist nicht zu erwarten.“
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.