Die Stadt München baut derzeit das Angebot an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege für Familien kräftig aus und sucht dafür noch Bewerberinnen und Bewerber für die Tätigkeit als Tagesbetreuungsperson. Wer sich vorstellen kann, als Tagesbetreuungsperson in der Kindertagespflege in Familien tätig zu sein, erfährt am Donnerstag, 14. September, von 18 bis 20Uhr bei einer Info-Veranstaltung des Sozialreferats im Sozialbürgerhaus Mitte, Schwanthalerstraße 62, mehr über diese Aufgabe. Der Raum ist am Veranstaltungstag im Sozialbürgerhaus ausgeschildert. Weitere Informationen erhalten Interessierte unter Telefon 2 33-4 98 00 oder per E-Mail an kinderbetreuung.soz@muenchen.de.
Informationen zur Kindertagespflege in München gibt es auch unter www.muenchen.de/kindertagespflege.
Die Kindertagespflege in Familien der Stadt München steht für individuelle Betreuung, Bildung und Erziehung der Tageskinder in familiärer Atmosphäre und kindgerechtem Umfeld. Unter allen Kinderbetreuungsangeboten ist die Kindertagespflege in Familien ein bedeutender Baustein und die Münchner Tagesbetreuungspersonen leisten einen wichtigen Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Das Sozialreferat der Stadt München ist kontinuierlich auf der Suche nach Personen, die Freude am Zusammensein mit Kindern haben und sich für die selbstständige Tätigkeit als Tagesbetreuungsperson interessieren. Wer bei sich zu Hause professionell selbst eines bis maximal fünf Kinder betreuen möchte, hat als Tagesbetreuungsperson die Möglichkeit dazu und kann dabei sogar seine Arbeitszeiten flexibel gestalten. Je nach individuellem Betreuungsangebot ergeben sich durch die Selbstständigkeit gute Verdienstmöglichkeiten.
Wer sich für diese verantwortungsvolle pädagogische Aufgabe interessiert, sollte einen Mittelschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und gute Deutschkenntnisse vorweisen. Bewerberinnen und Bewerber können sich über ein Qualifizierungsprogramm des Stadtjugendamtes München schulen und das Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V.„Qualifizierte Kindertagespflegeperson“ erwerben. Nach einer Eignungsüberprüfung der Person und der Räumlichkeiten erhält die Tagespflegeperson dann eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII. Weitere Informationen zur Qualifizierung unter http://bit.ly/2kkkTG1.