Linksextreme Straßenzeitung in U-Bahnhof verteilt
Anfrage Stadträte Hans Podiuk und Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 13.7.2017
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 13.7.2017 führten Sie als Begründung aus:
„Im Zeitraum vom 25.6.2017 bis 8.7.2017 wurde durch Fahrgäste mehrfach beobachtet, wie im Sperrengeschoss des U-Bahnhofs Silberhornstraße, die ‚Anarchistische Straßenzeitung – Fernweh –‘ von mehreren Personen verteilt wurde. In der verteilten Ausgabe wird an mehreren Stellen zur Revolte, zum Schwarzfahren bzw. zu Gewalt gegen Privatpersonen, Unternehmen und gegen den Staat aufgerufen. Es ist natürlich nur ein Zufall, dass in genau derselben U-Bahnstation am 4.4.2017 Überwachungskameras übersprüht wurden und drei Fahrkartenautomaten in Brand gesetzt wurden.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können anhand einer Stellungnahme der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Hat die MVG Kenntnis darüber, dass eine solche Zeitung verteilt wurde?
Antwort der MVG:
„Uns liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, weder durch Meldungen von Fahrgästen, noch durch unser eigenes Personal oder die U-Bahnwache.“
Frage 2:
Duldet die MVG die Verteilung von politischen Propagandamaterial auf Ihren Flächen?
Antwort der MVG:
„Generell stehen Verteilaktionen in U-Bahnhöfen unter Erlaubnisvorbehalt. Liegt keine Erlaubnis vor, werden Verteilungen nicht geduldet. Da die SWM politisch neutral sind, werden Verteilungen von ‚Propaganda-Materialien‘ generell weder erlaubt noch geduldet.“
Frage 3:
Was unternimmt die MVG gegen die Verteilung?
Antwort der MVG:
„Werden die SWM auf Verteilungen aufmerksam (durch eigenes Personal, Meldungen von Fahrgästen oder Dritten) werden die entsprechenden Personen – i.d.R. durch die U-Bahnwache – angesprochen. Liegt keine Erlaubnis vor, wird die weitere Verteilung im Rahmen des Hausrechts untersagt (und dies überwacht). Bei Zuwiderhandlungen werden die Personen verwiesen, ggf. wird auch ein Hausverbot ausgesprochen.“
Frage 4:
Gibt es Erkenntnisse über die Sachbeschädigung und Brandstiftung vom April 2017?
Antwort der MVG:
„Die Delikte vom 4.4.2017 wurden von den SWM bei der Polizei angezeigt, die entsprechenden Ermittlungen laufen nach unserem Kenntnisstand noch.“
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.