Künftige Nutzung des Gebäudes Schwere-Reiter-Straße 2A im Kreativquartier
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner, Gülseren Demirel, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch, Jutta Koller, Dominik Krause, Sabine Krieger, Dr. Florian Roth und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 4.7.2017
Antwort Kulturreferent Dr. Hans-Georg Küppers:
Ihrer Anfrage legen Sie folgenden Sachverhalt zugrunde:
„Das Haus Schwere-Reiter-Straße 2a war bis zum 31.5.2017 an die heilpädagogisch-psychotherapeutische Kinder- und Jugendhilfe e.V. (HPKJ) für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen vermietet. Das Haus war von der Stadt für über 2 Millionen Euro für diese Nutzung umgebaut und saniert worden. Da durch entsprechende Maßnahmen auf EU-Ebene derzeit in München nicht mehr so viele Jugendliche ankommen und bleiben wie noch vor zwei Jahren prognostiziert, wird das Haus für die Unterbringung dieser Zielgruppe nun nicht mehr benötigt. Das Haus gehört zu dem Gelände des Kreativquartiers, auf dem eine dynamische und bunte Mischung aus Kultur, Sozialem, Bildung, Wohnen, Kunst sowie Kultur- und Kreativwirtschaft entstehen soll. Die Räumlichkeiten in der Schwere-Reiter-Straße 2A sollen aber unseren Informationen nach künftig als Büroräume genutzt werden.
Eine solche Nutzung würde den Aufwand des Umbaus und der Sanierung völlig entwerten. Das Haus wurde bereits (für viel Geld) für Wohnnutzung durch junge Menschen umgebaut und gestaltet, diese Nutzung würde auch der für das Kreativquartier vorgesehenen Mischung entsprechen und könnte entsprechend gestaltet werden. Gleichzeitig hat u. a. genau diese Zielgruppe (Auszubildende, Studierende, junge erwachsene Geflüchtete, junge KünstlerInnen) in München massive Nachfrage nach geeignetem, bezahlbarem und z. T. kurzfristig nutzbarem Wohnraum. Das Haus sowie der Standort eignen sich ideal für eine entsprechend kreativ gestaltete Mischnutzung, die ggf. auch ein Kulturangebot beinhalten könnte, analog z. B. zu Bellevue di Monaco in der Müllerstraße – nicht aber für eine Büronutzung.“
Ihre Anfrage vom 4.7.2017 beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Stimmt es, dass das Haus Schwere-Reiter-Straße 2A derzeit leersteht?
Antwort:
Ja. Die Umsetzung des Nachnutzungskonzepts begann unmittelbar nach Auszug der HPKJ im Juli 2017.
Frage 2.1:
Welche Anschlussnutzung ist für das Haus vorgesehen/geplant?
Antwort:
Das Gebäude 2 ist Teil des Kreativlabors, auf dem eine vielfältige Mischung aus Kultur, Sozialem, Bildung, Wohnen und Kunst entstanden ist und weiterentwickelt werden soll. Insbesondere der Anteil der kultur- und kreativwirtschaftlichen Nutzung ist gegenwärtig unterrepräsentiert und sollte daher weiter gestärkt werden. Ursprünglich war eine kulturelle/kultur- und kreativwirtschaftliche Nachnutzung auf Zeit in Form von Ateliers und Büros vorgesehen. Diese Idee wird nach Aufgabe des Wohnheims wieder aufgegriffen, um die dringenden Bedarfe decken zu können. Denn sowohl im Kulturreferat als auch im Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft laufen kontinuierlich derartige Nutzungsanfragen auf. Inzwischen liegen mehrere Hunderte Anfragen vor, die nach künstlerischem, kultur- und kreativwirtschaftlichem Arbeitsraum in München ersuchen. Das Haus 2 bietet für solche kleinteiligen Raumbedarfe die idealen Ausgangsvoraussetzungen: Es hat eine geeignete räumliche Binnenstruktur, mit der die Kreativszene in ihrer Kleinteiligkeit und Vielfalt unter einem Dach untergebracht werden kann.
Für das Gebäude 2 ist daher eine kultur- und kreativwirtschaftliche Nutzung unter Federführung des Kompetenzteams Kultur- und Kreativwirtschaft in enger Abstimmung mit dem Kulturreferat vorgesehen. Ein Betriebskonzept wurde bereits erstellt. Für die Räume ist eine Mischnutzung aus Büros und Ateliers sowie Räume für temporäres projektbezogenes Wohnen für Akteure der Kultur bzw. Kultur- und Kreativwirtschaft geplant. Weitere Kriterien sind kollaborative Arbeitsformen der Kultur- und Kreativwirtschaft, bzw. künstlerischer Sparten und Einrichtungen, die besondere Wechselwirkungen der oder Infrastrukturleistungen für die künstlerischen, kultur- und kreativwirtschaftlichen Akteure im Kreativquartier erwarten lassen. Die Nutzungsänderungen sind bei der Lokalbaukommission beantragt. Die Umbauten in den Räumen des Hauses 2, die für die Nutzung als Unterkunft erfolgten, bleiben bestehen und können unverändert weitergenutzt werden.
Frage 2.2:
Ist eine Anschlussnutzung für junges Wohnen angedacht?
Antwort:
Eine Anschlussnutzung für junges Wohnen ist nicht geplant, da bereits vor der Vergabe der Hauses 2 an HPKJ feststand, dass nach Beendigung der Wohnnutzung für geflüchtete Minderjährige das Gebäude für die ursprünglich geplanten künstlerischen/kultur- und kreativwirtschaftlichen Zwischennutzungen zur Verfügung gestellt werden soll.
Frage 3:
Wer trifft die Entscheidung über die Anschlussnutzung? Wann wird diese Entscheidung fallen?
Antwort:
Laut dem Beschluss des Stadtrats (Vollversammlung am 1.7.2015, Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 03083) beschließt die referatsübergreifende Arbeitsgruppe (AG) Kreativquartier über die Nutzungsverteilung und Gebäudevergaben auf dem Gelände des Kreativlabors. Vertreten sind in der AG: das Kulturreferat, das Referat für Arbeit und Wirtschaft sowie das Kommunalreferat, das referatsübergreifende Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft und die Stadtkämmerei. Die AG hat in ihrer Sitzung vom 10. Mai 2017 über das weitere Vorgehen zur Belegung des Hauses 2 beraten, sich für eine kulturelle, kultur- und kreativwirtschaftliche Nutzung unter Federführung des Kompetenzteams Kultur- und Kreativwirtschaft in Abstimmung mit dem Kulturreferat ausgesprochen, und dem Lenkungskreis wurde darüber in seiner Sitzung am 3. Juli 2017 berichtet. Die Umsetzung erfolgt sobald die Nutzungsgenehmigungen vorliegen, voraussichtlich Ende Oktober, Anfang November.