Wie steht es um die Planungen des zweiten Windrads auf dem Müllberg im Münchner Norden?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner, Dominik Krause, Sabine Krieger und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 7.7.2017
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 7.7.2017 führten Sie als Begründung aus:
„Die Stadtwerke München stehen für die Energiewende und betonen den Vorrang für Erneuerbare Energien in München. In der Realität gibt es aber noch viel zu wenig erneuerbare Energieproduktion vor Ort. Deshalb wäre es eine versäumte Chance, wenn die SWM nicht sobald wie möglich ihren Rechtsanspruch auf den Bau einer zweiten Windanlage auf dem Müllberg in München einlösen und die vollständigen Unterlagen für eine abfallrechtliche Genehmigung bei der Regierung von Oberbayern einreichen würde. 2014 wurde die imissionsschutzrechtliche Genehmigung für ein zweites Windrad eingeholt und im Umweltausschuss behandelt. Seitdem sind drei Jahre vergangen.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können anhand einer Stellungnahme der Stadtwerke München GmbH (SWM) wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Was ist in den vergangenen drei Jahren von Seiten der LH München und der SWM passiert, um die Installation des zweiten Windrades voranzubringen?
Antwort:
Um den besonderen Herausforderungen einer Deponie als Standort für eine Windenergieanlage (WEA) gerecht zu werden, wurden und werden umfangreiche geotechnische Untersuchungen durchgeführt, die sich derzeit in einer finalen Phase befinden. Die bestehende Genehmigung für die WEA setzt die Betrachtung des Abschlusses der Deponie in einem abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahren voraus. Zur effizienten und ganzheitlichen Bearbeitung dieser Aufgaben sind deshalb die SWM als Generalplaner für die Erstellung der Oberflächenabdichtung im Auftrag des AWM und als Projektierer der WEA im eigenen Namen aktiv. Für die Erstellung der Genehmigungsunterlagen der Oberflächenabdichtung werden die SWM einen Fachplaner einsetzen.
Frage 2:
Wie sieht der Zeitplan aus, um das zweite Windrad zu realisieren?
Antwort der SWM:
Die Erlangung der abfallrechtlichen Genehmigung für die Deponie, welche die Voraussetzung für den Bau der WEA ist, wird derzeit für das Jahr 2019 angestrebt. Dazu ist die Erstellung der Genehmigungsunterlagen und die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erforderlich. In diesem Jahr soll auch die Errichtung bzw. Inbetriebnahme der WEA erfolgen.
Frage 3:
Mit welcher Priorität wurde das zweite Windrad bei den SWM als Potential der erneuerbaren Energieerzeugung behandelt?
Antwort der SWM:
Im Rahmen der Ausbauoffensive Erneuerbare Energien wollen die SWM bis 2025 so viel Ökostrom in eigenen Anlagen produzieren, wie ganz München benötigt. Deshalb wird der Ausbau von Erneuerbaren Energien, insbesondere in der Region München, und somit auch die WEA auf der Deponie Nord-West, mit höchster Priorität verfolgt.
Frage 4:
Ist es richtig, dass die Stadt Garching das Windrad auf dem städtischen Grundstück in Garching durch die Aufstellung eines Bebauungsplans verhindern möchte?
Antwort der SWM:
Die Planungshoheit für das städtische Grundstück auf Garchinger Flur obliegt der Stadt Garching. Deswegen können von Seiten SWM keine Aussagen zu diesem Sachverhalt gemacht werden.
Ich hoffe, dass Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantwortet werden konnten.