Wintersport in der Stadt – Eine Eisstockbahn für München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom
23.12.2016
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, da die Errichtung und der Betrieb einer Eisstockbahn keine grundsätzliche Bedeutung für die Landeshauptstadt München hat und keine erheblichen Verpflichtungen zu erwarten sind, weshalb eine Beantwortung auf diesem Weg erfolgt.
Für die gewährte Fristverlängerung vom 15.3.2017 bedanke ich mich und teile Ihnen zu Ihrem Antrag vom 23.12.2016 in Abstimmung mit dem Baureferat Folgendes mit:
Das Baureferat sorgt mit verschiedenen Maßnahmen dafür, dass in öffentlichen Grünanlagen auch im Winter die für diese Jahreszeit typischen spielerischen und sportlichen Aktivitäten ausgeübt werden können. So werden – sofern aufgrund der Wetterlage die entsprechenden Voraussetzungen, wie eine ausreichend dicke Schnee- bzw. Eisdecke, bestehen – geeignete Rodelhänge beschildert und gesichert, Loipen gespurt und tragfähige Eisflächen zum Schlittschuhlaufen und auch zum Eisstockschießen freigegeben. Die Bürgerinnen und Bürger können aktuelle Informationen über das Portal muenchen.de abrufen.
Diese Angebote an Freizeitsportmöglichkeiten im Winter entsprechen der Zweckbestimmung öffentlicher Grünanlagen und Parks. Wie in der Grünanlagensatzung vom 15.6.2012 festgelegt ist, dienen sie der Allgemeinheit für Erholungs- und Freizeitzwecke einschließlich spielerischer und sportlicher Aktivitäten. Die Bereitstellung der Flächen und Einrichtungen hierzu hat satzungsgemäß unentgeltlich zu erfolgen. Diese Voraussetzung dürfte im Falle des Baus, Unterhalts und Betriebs einer kostenintensiven temporären Kunsteis-Anlage, die kostendeckend betrieben werden soll, nicht erfüllt werden können.
Weder das Baureferat noch das Referat für Bildung und Sport befürworten deshalb den Bau und Betrieb einer Eisstock-Kunsteis-Anlage in öffentlichenGrünanlagen wie z. B. dem Alten Botanischen Garten, dem Ostpark und anderen Standorten mit geringer Anwohnerbelästigung.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.