Zukunft des Amateureissportes in München V
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kristina Frank, Ulrike Grimm und Walter Zöller (CSU-Fraktion) vom 28.3.2017
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs.1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass das Referat für Bildung und Sport ein Konzept entwickelt, wie durch längere Öffnung der Eisflächen in den Abend- und Nachtstunden und/oder durch eine Anpassung der Zeiten für den öffentlichen Eislauf mehr Trainingszeiten für den Vereins- und Breitensport im Eishockey ermöglicht werden können.
Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen in Abstimmung mit der Olympiapark München GmbH Folgendes mit:
Wie Ihnen auch im Rahmen der Behandlung Ihres Antrags Nr. 14-20/A 2990, freigewordene Teile des bisherigen Trainingskontingents der Sportart Eiskunstlauf im Olympia-Eissportzentrum vorwiegend der Nachwuchsarbeit im Eishockey zugute kommen zu lassen (Zukunft des Amateureissports München III), mitgeteilt wurde, ist die zeitliche Abwicklung der Trainingsarbeit im Jugendbereich des Amateureissports stark an die schulischen Verpflichtungen der Sportlerinnen und Sportler sowie an die beruflichen Verpflichtungen der Trainerinnen und Trainer gebunden. In diesem Sinne ist das Training ausschließlich im Zeitfenster zwischen 16 und 22 Uhr möglich. Im Gegensatz dazu waren am Landesstützpunkt Eiskunstlauf vorwiegend hauptamtliche Landestrainer und feste Honorarkräfte beschäftigt. Der Trainingsbetrieb hat zu beachtlichen Teilen schon zu früheren Uhrzeiten stattgefunden. Es werden deshalb nur begrenzt nutzbare Zeiten frei. Dennoch wurde Ihrem Antrag in der Praxis im Rahmen vorhandener Möglichkeiten entsprochen, indem ein aktualisiertes Trainingskonzept abgestimmt und eine weiterführende Anmietung des Olympia-Eissportzentrums mitgetragen wurde.
In Kenntnis der begrenzten Trainingszeiten und der vollen Auslastung der vier Eissportstätten in München schlagen Sie vor, spätere Trainingszeiten für Erwachsene bis 23 Uhr sowie einen späteren Beginn des Publikumseislaufs an einem Tag der Woche zu ermöglichen, um die Trainingszeiten insgesamt zu erweitern und die frühen Trainingszeiten gerade für Kinder und Jugendliche zu nutzen.
Ob der genannte „Verschiebungseffekt“ so eintreten würde, erscheint fraglich, denn bereits jetzt ist festzustellen, dass aufgrund begrenzter Eiszeiten und aufgrund der primären Belegung der Stunden von 16 bis 20 Uhr durch Kinder und Jugendliche unterschiedlicher Jahrgänge bis 16 Jahren viele Jugendliche unter 18 die späten Eiszeiten von 20 bis 22 Uhr neben den Erwachsenen nutzen. Die ausschließliche Nutzung der Zeit von 22 bis 23 Uhr für Erwachsene käme daher nur wenigen zu Gute und würde nur wenige zusätzliche Eislaufzeiten ermöglichen.
Personell ist eine Anpassung der Öffnungszeiten nicht leistbar. Bereits jetzt beklagt das Personal die zunehmende Belastung aufgrund erweiterter Öffnungszeiten und Wochenenddiensten. Anders als bei den Bezirkssportanlagen ist auch eine Übergabe des Hausrechts in Vereinsträgerschaft nicht möglich, da die Stadionwärter den Eislaufbetrieb ordnungsgemäß nach dem Ende der Eislaufzeiten ab 22.15 Uhr beschließen müssen. Weder mit der Personalvertretung noch den Gewerkschaften wären Verlängerungen der Öffnungszeiten denkbar. Arbeitszeiten nach 23 Uhr unterlägen den Bestimmungen zur Nachtarbeit, die der werktäglichen Arbeit und den Bestimmungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/ innen entgegenstünde.
Weitere Einschränkungen des öffentlichen Laufes (Publikumseislauf) sind aus heutiger Sicht nicht gewünscht. Gerade der öffentliche Lauf hat eine hohe Breitenwirkung, die sich auch positiv auf die Nachwuchsgewinnung auswirken kann. Zudem ist der Publikumseislauf ohnehin zu Gunsten des Vereinssports reglementiert. Das gilt sowohl hinsichtlich der Eislaufflächen z.B. Teilabsperrungen für den Vereinssport als auch hinsichtlich der Öffnungszeiten, die sich auf zwei Blöcke nachmittags von 14 bis 16 Uhr sowie abends von 20 bis 22 Uhr beschränken. Nochmalige Einschränkungen werden gerade im Hinblick auf die Einnahmen- und Konkurrenzsituation zu kommerziellen Anbietern (z.B. Angebote am Stachus bzw. Flughafen München) als nachteilig angesehen, was auch bei Verschiebungen z.B. auf einen Beginn ab 21 Uhr gelten dürfte.
Im Ergebnis kann Ihrem Antrag leider nicht entsprochen werden.Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist und bedanken uns herzlich für Ihr Engagement für den Sport.