Straßenverzeichnis für die Landtagswahlen 2018
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 18.7.2017
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihre schriftliche Anfrage vom 18.7.2017 lautet wie folgt:
[italic]„Straßenverzeichnis für die Landtagswahlen 2018 Seit dem 16.7.2017 sind Anmeldungen für die Aufstellung der Stimmkreiskandidaten möglich. Leider liegt nur eine Karte, aber noch kein offizielles Straßenverzeichnis der Landeshauptstadt München für die Landtags- und Bezirkswahlen 2018 vor. Für die Aufstellung der Kandidatenlisten der verschiedenen Parteien ist das aber dringend notwendig. Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Frage:
1.Weshalb wurde das Straßenverzeichnis für die Landtagswahlen 2018 nicht bereits veröffentlicht?[/italic]
2.Wann wird endlich ein offizielles Straßenverzeichnis für die Landtagswahlen 2018 von der Landeshauptstadt München zur Verfügung gestellt?“
Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Veröffentlichung des konkreten Straßenverzeichnisses ist erst möglich, wenn die Wahl- bzw. Stimmbezirkseinteilung für die jeweilige Wahl oder Abstimmung abgeschlossen ist. Dies findet regelmäßig frühestens mit Festlegung des Wahl- bzw. Abstimmungstermins statt. Zu jeder Wahl oder Abstimmung ist ein eigenes, aktuelles Straßenverzeichnis erforderlich. Die Erstellung eines Straßenverzeichnisses setzt sich aus einer Vielzahl von komplexen Einzelprozessen und einem Zusammenwirken von Kommunalreferat und Kreisverwaltungsreferat zusammen.
Zunächst werden die erforderlichen Anpassungen der Geodaten im Entwicklerbereich des Geodatenpools durch das Kreisverwaltungsreferat unter Berücksichtigung von wahlrechtlichen Vorgaben (z.B. die maximale Größe eines Wahl- bzw. Stimmbezirkes) vorgenommen. Dabei muss zuerst die übergeordnete Wahlgeographie (= Stimmkreise bei der Landtagswahl, Wahlkreise bei der Bundestagswahl) eingepflegt werden. Danach können unter Berücksichtigung dieser übergeordneten Wahlgeographie sowie der Stadtbezirksgrenzen, die Stimm- bzw. Wahlbezirke festgelegt werden. Erst nach sorgfältigen Prüf- und Testreihen, kann dann eine Datei erstellt wer-den, in der alle aktuellen Straßen, Hausnummern, Wahlkreis- und Wahlbezirks-, Stimmkreis- und Stimmbezirkszuordnungen im csv-Format enthalten sind. Aus dieser Datei entsteht letztlich das für die jeweilige Wahl bzw. Abstimmung entsprechende Straßenverzeichnis, aus dem Adresse, Wahlkreis bzw. Stimmkreis sowie Wahl- bzw. Stimmbezirk ersichtlich sind.
Die Erstellung des Straßenverzeichnisses ist dabei umso aufwendiger, je größer sich der Anpassungsumfang gestaltet.
Die Landeshauptstadt München verzeichnet eine stete und enorme Zuwanderung. Folge dessen ist ein tiefgehender geographischer Wandel. Neue Straßenzüge und Hausnummern entstehen in kurzer Zeit und in einem erheblichen Umfang, so dass eine Anpassung der Stimm- bzw. Wahlbezirke vor jeder Wahl bzw. Abstimmung neu durchzuführen ist, um eine möglichst homogene Verteilung sicherzustellen. Nur so kann am Wahltag selbst gewährleistet werden, dass alle Wahlvorstände gleichermaßen belastet sind und die Ergebnisermittlung in einem überschaubaren Zeitfenster möglich ist.
Zudem ergab sich aufgrund der Veränderungen der Einwohnerzahlen in Bayern in den Stimmkreisen ein Anpassungsbedarf für die Stimmkreiseinteilung. Der Bayerische Landtag beschloss am 9.3.2017 ein Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes (Landesdrucksache 17/15874). Es wurde in München ein neuer Stimmkreis (Stimmkreis 109) gebildet. Daraus ergeben sich Anpassungen der bisherigen Stimmkreiseinteilung (Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes vom 27.3.2017 (GVBl. S. 42)).
Aus dem dargestellten Sachverhalt lässt sich erkennen, dass die Erstellung des Straßenverzeichnisses zur Landtags- und Bezirkswahl auch aufgrund der gesetzlichen Änderungen mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden ist, der entsprechende personelle Ressourcen bindet.
Wir gehen, auch aufgrund Ihrer Anfragebegründung davon aus, dass Sie kein Straßenverzeichnis, wie es am Wahlsonntag in den Wahllokalen vorliegt, benötigen, sondern ein Stimmkreisverzeichnis aus dem die Adressen und jeweils zugeordneten Stimmkreise zur Landtagswahl hervorgehen. Ein solches Verzeichnis wird aus wahlrechtlicher Sicht für die Vorbereitung der Landtagswahl jedoch nicht benötigt. Die Erstellung erfolgt nur als Service für mögliche Wahlvorschlagsträger und hat daher aufgrund der aktuell vorzunehmenden Vorbereitungen für die Bundestagswahl am 24.9.2017 und des Bürgerbegehrens „Raus aus der Steinkohle“ am 5.11.2017 keine hohe Priorisierung erhalten.Aufgrund Ihrer Anfrage wurde die erforderliche Übersicht nach den neuen Stimmkreisen zur Landtagswahl jedoch bereits jetzt durch das Kommunalreferat erstellt. Sie konnte Ihnen sowie den anderen Fraktionen, die im Stadtrat vertreten und bei der letzten Landtagswahl Wahlvorschläge eingereicht haben, auch schon zur Verfügung gestellt werden.
Die Veröffentlichung eines offiziellen Straßenverzeichnisses, das nach Stimmbezirken aufgeteilt sein muss, um am Wahlsonntag in den Wahllokalen zur Verfügung zu stehen, kann erst dann erfolgen, wenn die Stimmbezirkseinteilung der Landtagswahl abgeschlossen ist. Es enthält die Straßennamen, Hausnummern, die Stadtbezirke, die Stimmkreise sowie die Stimmbezirke.
Um möglichst homogene Stimmbezirke am Wahltag gewährleisten zu können, wird die Angleichung der Stimmbezirke voraussichtlich Anfang nächsten Jahres vorgenommen. Danach wird das Straßenverzeichnis veröffentlicht.
Ein Stimmkreisverzeichnis (Straßennamen, Hausnummern, Stadtbezirke und Stimmkreise) wurde Ihnen bereits zur Verfügung gestellt. Die Aufstellung der Stimmkreiskandidaten sollte Ihnen damit möglich sein.
Nach der Bundestagswahl 2017 wird ein gesondertes Straßenverzeichnis für jeden der neun Stimmkreise erstellt und wie bei der letzten Landtags- und Bezirkswahl im Internet zur Verfügung gestellt werden.
Wir bitten von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.