Auf dem 1,93 Hektar großen Gelände der ehemaligen Industrieanlage der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) in Berg am Laim ist bis 2014 Rohalkohol aus landwirtschaftlicher Produktion gereinigt und an Spirituosenhersteller sowie die Kosmetik- und Arzneimittelindustrie vermarktet worden. Nachdem das Bundesmonopol für Branntwein zum 31. Dezember dieses Jahres endet, steht das Gelände für neue Nutzungen zur Verfügung. Vorgesehen sind hier Einrichtungen des städtischen Gemeinbedarfs. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat deshalb heute beschlossen, den Bebauungsplan mit Grünordnung für den Bereich Bahnlinie München -- Rosenheim (südlich), Neumarkter Straße (nördlich), Leuchtenbergring (beidseits), Dingolfinger Straße (östlich), Neumarkter Straße 1 - 17 aufzustellen.
Das Kommunalreferat steht bezüglich des Grundstückserwerbs mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Verhandlungen. Es bestehen derzeit Überlegungen, hier eine Berufsschule und ein kommunales Verwaltungsgebäude einzurichten. Um den Gemeinbedarfszweck planungsrechtlich über das gesamte Areal zu sichern, sollen der hier bestehende rechtskräftige Bebauungsplan geändert und der Planungsumgriff ausgeweitet werden.
Das Gelände besteht aus zwei Teilflächen, die mit Brücken über den Leuchtenbergring verbunden sind. Mit der neuen Planung soll die Umnutzung und standortgerechte Entwicklung der zentralen und sehr gut erschlossenen innerstädtischen Flächen in angemessener baulicher Dichte erfolgen. Zudem wird die Entwicklung einer prägnanten Stadtkante im Kontext mit der dort vorhandenen Hochhausbebauung angestrebt. Die Fuß- und Radwegebeziehung auf dem ehemaligen Rosenheimer Bahndamm im Osten soll aufgenommen und nach Westen in Richtung Werksviertel und Ostbahnhof weitergeführt werden. Der barrierefreie Zugang zur S-Bahn sowie die Querung der Bahnachse werden geprüft.