Bereits zum 45. Mal hat die Stadt München in diesem Jahr den Fassadenpreis-Wettbewerb veranstaltet. Jetzt hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats über 23 Fassadenpreise und sieben Lobende Erwähnungen entschieden. Eine ehrenamtliche Gutachterkommission hatte im Vorfeld die Zuschriften nach den Kriterien Originalität, Reichtum und Erhaltungsaufwand der Fassade, farbliche Gestaltung, stadtgestalterische Bedeutung sowie künstlerische und handwerkliche Qualität der Ausführung geprüft. Gewürdigt wurden in den Jahren 2015 und 2016 durchgeführte oder fertiggestellte mustergültige Renovierungen von Stuckfassaden der Gründerzeit und des Jugendstils sowie vorbildliche Fassadenmalereien. Bewerbungen für renovierte Fassaden anderer Bauepochen (bis einschließlich der Architektur der 1950er Jahre) und von architektonisch und städtebaulich herausragenden Bauten der 1960er Jahre konnten ebenfalls eingereicht werden. Informationen zu den Preisträgern und zum Preis finden sich unter http://bit.ly/2xw0XZo.
Seit Schaffung des Wettbewerbs im Jahre 1969 wurden die Eigentümer von 885 historischen Münchner Anwesen mit dem Fassadenpreis ausgezeichnet. Auch 148 Fassaden von Gebäuden im Eigentum der öffentlichen Hand (Staat, Stadt, Kirchen etc.) wurden seit 1988 mit einer Lobenden Erwähnung bedacht.
Aufgrund seiner unveränderten Beliebtheit soll dieser traditionsreiche städtische Wettbewerb auch weiterhin durchgeführt werden. Teilnahmeberechtigt sind die Eigentümerinnen und Eigentümer aller Münchner Gebäude aus der Zeit vor 1960 beziehungsweise von Münchner Baudenkmälern nach 1960, deren Außenhülle instandgesetzt wurde.
Bewerbungen für den nächsten Fassadenwettbewerb 2019 können bis 31.1.2019 eingereicht werden beim Referat für Stadtplanung und Bauord- nung – Lokalbaukommission, HA IV/61 V, Untere Denkmalschutzbehörde, Blumenstraße 19, 80331 München.