Arnulfstraße 62: Muss es hier ein Hotel sein?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Gülseren Demirel, Katrin Habenschaden und Sabine Krieger (Fraktion Die Grünen/ Rosa Liste) vom 6.7.2017
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 6.7.2017 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Der Grundsatzbeschluss für die Nutzung der Gemeinbedarfsflächen an der Arnulfstraße (ehem. Postnutzung) liegt bereits mehr als 10 Jahre zu- rück. In dieser Zeit hat sich sowohl die Lage auf dem Wohnungs- als auch auf dem Hotelmarkt deutlich verändert. Der Bedarf an günstigen Wohnraum ist erheblich dringender als der an Luxus-Hotels. Dennoch soll an der Arnulfstraße 62, basierend auf dem alten Grundsatzbeschluss sowie einem Bauvorbescheid aus dem Jahr 2010, ein Luxushotel gebaut werden.“ Vor Beantwortung der Fragen wird Folgendes vorgemerkt:
Der Vorbescheid vom 19.3.2010, welcher bis 19.3.2019 verlängert wurde, basiert auf folgender planungsrechtlichen Situation und Beurteilung:
Das beantragte Vorhaben befindet sich in einem Teilbereich des ehemaligen Paketzustellamtes der Post in der Arnulfstraße 62, das als Gesamtanlage in der Denkmalliste erfasst ist.
Für diesen Bereich gibt es keinen qualifizierten Bebauungsplan nach §30 Abs.1 BauGB.
Die Beurteilung des Vorhabens richtete sich daher nach 34 BauGB. Danach ist die Hotelnutzung nach der Art der Nutzung zulässig. Die Fragen des Vorbescheides vom 19.3.2010 wurden dem entsprechend positiv beantwortet. Der Bauantrag für die Maßnahme wurde am 27.3.2017 eingereicht und befindet sich derzeit noch in Bearbeitung.
Beantwortung der Fragen:
Frage 1:
Wie hat sich das Angebot auf dem Hotelmarkt in München in den letzten 10 Jahren entwickelt? (Differenziert nach Kategorien und räumlicher Verteilung: Anzahl Beherbergungsbetriebe, angebotene Gästebetten).
Antwort:
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft führt seit 2002 eine Übersicht der geplanten Hotelprojekte und der eröffneten Hotels. Zur Beantwortung der Anfrage hinsichtlich der Frage 1 gibt Ihnen das Referat für Arbeit und Wirtschaft die Übersicht der eröffneten Hotels, der Kategorie, des Eröffnungsjahres, Anzahl der Zimmer und eine aktuelle Übersicht der geplanten Hotelprojekte 2017 ff zur Kenntnis. (Anlage 1)
Die aktuelle, weltweit geführte Diskussion um die Kehrseiten allzu rasanten touristischen Wachstums ist in alle strategischen Überlegungen zur Tourismusstrategie Münchens mit eingeflossen. Auch im Sinne der Münchner Bürger und Bürgerinnen haben sich die Stadt München gemeinsam mit dem Tourismus Initiative München (TIM) e. V. auf die Vision eines kontrollierten, verträglichen Wachstums verständigt.
Die langjährige Entwicklung der Übernachtungszahlen in München korreliert mit der Entwicklung der Bettenzahlen und lag bis einschließlich 2016 in beiden Bereichen bei etwa 2% im Jahr.
Die aktuelle Marktsituation zeigt, dass in 2017 acht neue Hotelprojekte mit einem Zimmervolumen von etwa 2.000 neuen Zimmern fertiggestellt werden.
Im Durchschnitt ist jedes Hotelzimmer in München mit 1,8 Betten belegt und somit erhöht sich das Bettenvolumen in München um ca. 3.500 Betten. Das entspricht einer Zunahme der Bettenzahl um 5%.
Soll das strategische Ziel, die neuen Betten mit der gleichen Auslastung zu belegen wie die vorhandenen Betten, erreicht werden, müsste die Zahl der Übernachtungen um ca. 500.000 gegenüber 2016 gesteigert werden, was einer Zunahme von ca. 3,5% entspricht.
Die Situation wird sich auch 2018 verändern (15 Hotelprojekte mit ca. 3.000 Zimmer bzw. 5.400 Betten) und führt zu einem überdurchschnittlichen Anstieg der Übernachtungszahlen und/oder sinkender Auslastungszahlen.
Frage 2:
Wie viele weitere Gästebetten sind der Verwaltung durch Bauvoranfragen bzw. Genehmigungen bekannt geworden?
Antwort:
Siehe beiliegende Liste des Referates für Arbeit und Wirtschaft, welche als Anlage 1 beiliegt.
Frage 3:
In der Antwort auf den Antrag „Wohnungen statt immer mehr Hotels“ (Antrag Nr. 14-20/A 02556 vom 20.10.2016) wird die rechtliche Situation in Gewerbe-, Misch- und Kerngebieten dargelegt. Wie stellt sich diese bei Gemeinbedarfsflächen dar?
Antwort:
Nach Aufgabe der Postnutzung, die viele Jahre zurückliegt, konnte nicht mehr von einer Gemeinbedarfsfläche ausgegangen werden. Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist insoweit überholt. Das Grundstück erfährt heute eine Prägung aus den umliegenden Nutzungen.
Frage 4:
Wie oft kann ein Bauvorbescheid verlängert werden?
Antwort:
Gemäß Art. 69 Abs. 2 BayBO kann ein Vorbescheid so oft verlängert werden, wie er beantragt wird. Er ist zu verlängern, wenn sich keine neuen Gesichtspunkte in der rechtlichen Beurteilung ergeben haben.
Frage 5:
Fließen bei einer baurechtlichen Beurteilung auch die geänderten Rahmen- bedingungen und Bedarfe am Wohnungs- bzw. Hotelmarkt mit ein?
Antwort:
Nein.
Ein Bauvorhaben beurteilt sich nur nach der aktuellen Rechtslage (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB), wie sie planungsrechtlich vom Bundesgesetzgeber vorgegeben ist. Eine Gemeinde könnte auf geänderte Bedarfslagen allenfalls durch Erlass eines Bebauungsplans reagieren.
Frage 6:
Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB muss sich ein Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Hat die Festsetzung einer Nutzung in einem Flächennutzungsplan bei der Bewertung dabei mehr als nur empfehlenden Charakter?
Antwort:
Im Flächennutzungsplan als vorbereitendem Bauleitplan wird die beabsichtigte Art der Bodennutzung lediglich dargestellt. Eine verbindliche Festsetzung findet im Flächennutzungsplan nicht statt. Der Flächennutzungsplan ist im Rahmen der Beurteilung nach § 34 Abs. 1 BauGB kein Beurteilungskriterium. Er kommt allenfalls bei Ermessensvorschriften zum Tragen.
Die Anlage kann abgerufen werden unter: