Nachgefragt: Lärmschutz für die Borstei heute – und nicht erst in 10 Jahren
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 12.5.2017
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 12.5.2017 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Im Dezember 2014 beantragte die Fraktion Die Grünen – Rosa Liste sofort mit dem Bau der Lärmschutzwand auf Höhe der Borstei (Rampe Dachauer Straße bis Borstei), die Bestandteil aller Varianten des Tunnels Landshuter Allee war, zu beginnen. Es besteht kein Zweifel, dass die Lärm- schutzwand sinnvoll ist. In der Sitzungsvorlage 14-20/V 03651 ‚Handlungsprogramm Mittlerer Ring – fachliche Bewertung, Priorisierungsvorschlag und weiterer Untersuchungsbedarf der drei optionalen Tunnelbaumaßnahmen‘ vom November 2015 ist deshalb folgerichtig ausgeführt, dass mit der vorgeschlagenen Lärmschutzwand, außerhalb des denkmalgeschützten Bereiches eine nahezu 100%ige Einhaltung des Grenzwertes von 60 dB(A) nachts sowie auch deutliche Verbesserungen der Luftschadstoffbelastungen erreicht werden. Mit etwas Glück könnten bereits heute mehr als 100 der ca. 2.000 Einwohner der Borstei, die heute einer gesundheitsschädliche Lärmbelastung ausgesetzt sind, ruhiger schlafen. Leider ist der Bau dieser 325 m langen und 5 m hohe Lärmschutzwand auf Höhe der Borstei ohne sachlichen Zusammenhang mit dem Tunnelprojekt ‚zwangsverheiratet‘ worden. Weil es woanders auch laut ist, sei nicht begründbar, weshalb hier eine Lärmschutzwand gebaut werde und woanders nicht. Für die Anwohner ist es natürlich nicht tröstlich im Elend mit anderen Betroffenen vereint zu sein. Als kleiner Hoffnungsschimmer wird ‚die Möglichkeit, dass das Baureferat mit der vorgezogenen, unmittelbaren Realisierung der Lärmschutzwand an der Borstei nach einer Entscheidung für die Realisierung der Tunnelbaumaßnahme an der Landshuter Allee durch den Stadtrat beauftragt wird‘ angeboten.“
Frage 1:
Ist der Bereich der Borstei Bestandteil der Lärmaktionsplanung? Falls nein: warum nicht? Antwort:
Ja. Der Bereich ist Teil des Untersuchungsgebiets Landshuter Allee zwischen Hengelerstraße (Borstei) und Richelstraße. Insgesamt sind 24 Untersuchungsgebiete im Lärmaktionsplan enthalten.
Frage 2:
Welche anderen, „zahlreichen Vergleichsfälle oder kritischeren Fälle im Stadtgebiet, wo ebenfalls Lärmschutzwände zur Verbesserung von Wohnsituationen an hochbelasteten Straßen grundsätzlich infrage kämen“ sind der Stadt bekannt?
Antwort:
Lärmschutzwände wurden im Rahmen des „Handlungsprogramms Mittlerer Ring“ neben dem Untersuchungsabschnitt „Landshuter Allee“ auch für den Untersuchungsabschnitt „Tegernseer Landstraße“ untersucht. Dabei wurde die Verbesserung des Lärmschutzes auf der Candidbrücke mittels Erhöhung der dortigen Lärmschutzwände in Kombination mit einer Verlängerung des Candidtunnels bis zur Chiemgaustraße als weiter zu verbesserndes Lösungskonzept beschlossen.
Weitere Maßnahmen in Bezug auf Lärmschutzwände an hochbelasteten Straßen mit starker Lärmbelastung und hoher Einwohnerdichte wurden im Zuge der Erstellung des Lärmaktionsplanes schalltechnisch untersucht und bewertet. Die Wirkungsanalysen und Kosten-Nutzen-Analysen haben jedoch keinen hinreichenden Nutzwert für die Errichtung von Lärmschutzwänden ergeben.
Frage 3:
Welche davon sind bereits Bestandteil der Lärmaktionsplanung?
Antwort:
Im Lärmaktionsplan sind die Ringabschnitte Landshuter Allee und Tegernseer Landstraße als Untersuchungsgebiete enthalten.
Frage 4:
Müssen nach dem „Motto Alle oder Keiner“ sämtliche zahlreiche Vergleichsfälle aus Gerechtigkeitsgründen gleichzeitig lärmgeschützt werden oder ist ein etappenweiser Bau von Lärmschutzwänden zulässig?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Frage 5:
Wann ungefähr kann nach dem heutigen Planungsstand mit einer Entscheidung über die Realisierung der Tunnelbaumaßnahmen an der Landshuter Allee durch den Stadtrat gerechnet werden – und damit das Baureferat mit der vorgezogenen, unmittelbaren Realisierung der Lärmschutzwand an der Borstei durch den Stadtrat beauftragt werden?
Antwort:
In der schriftlichen Anfrage gemäß § 68 GeschO Anfrage Nr. 14-20/F 00895 von Frau Stadträtin Anna Hanusch, Frau Stadträtin Sabine Nallinger, Herrn Stadtrat Paul Bickelbacher, Herrn Stadtrat Herbert Danner vom 11.5.2017 wurde zur Förderungsfähigkeit bzw. zum Förderbescheid des Tunnels in der Landshuter Allee vom Baureferat Folgendes ausgeführt:
Anfang 2018 sollen die Ergebnisse der derzeit beauftragten Leistungen (Vorplanung gemäß Leistungsphase 1 bis 2) dem Stadtrat zur weiteren Beauftragung vorgelegt werden. Einen entsprechenden Stadtratsbeschluss vorausgesetzt, ist die Entwurfs- und Genehmigungsplanung zu erstellen, sodass voraussichtlich noch 2019 die Planfeststellungsunterlagen eingereicht werden können. Nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durch die Regierung von Oberbayern und Sicherstellung der Finanzierung (Projektgenehmigung durch den Stadtrat) kann von Seiten der Stadt ein Förderantrag gestellt werden.
Frage 6:
Falls die Entscheidung für die Realisierung der Tunnelbaumaßnahmen an der Landshuter Allee – aus welchen Gründen auch immer – negativ ausfällt: darf die Wand trotzdem gebaut werden?
Antwort:
In diesem Falle ändern sich die Planungsvoraussetzungen. Dann könnte bei einer singulären Prüfung dieser Lärmschutzwand das Risiko bestehen, dass sich diese ebenfalls im Rahmen der Wirkungs- und Kosten-/Nutzenanalysen als nicht ausreichend wirtschaftlich erweist.