Ein Onlineanmeldesystem für alle Kinder – Von KiTa bis Schule
Antrag Stadtrats-Mitglieder Jutta Koller, Sabine Krieger, Oswald Utz und Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 19.6.2017
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Weg erfolgt.
Sie haben in Ihrem Antrag gebeten, dass das Referat für Bildung und Sport die bestehende Softwarelösung „kita finder+“ um ein Anmeldesystem erweitert, welches alle öffentlichen Schulen miteinbezieht. Der Freistaat soll hierfür anteilig an den Kosten beteiligt werden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Das RBS ist davon überzeugt, dass eine Online-Anmeldung von Kindern in verschiedenen Abschnitten ihrer Bildungskarriere ein wesentlicher Inhalt eines wirkungsvollen e-Governments ist. Mit dem kita finder+ konnten wir im Umfeld der Kindertagesbetreuung einen ersten Baustein implementieren, der durch die Eltern und die beteiligten Einrichtungen gut angenommen wird. Als nächster Schritt sollte eine Online-Anmeldung für Schulen ermöglicht werden.
Das RBS wird dieses Thema in einem eigenen Vorhaben (RBS_ITV_202) außerhalb des kita finder+ umsetzen. Die Entscheidung hat verschiedene Gründe:
Das Thema „Online-Anmeldung für Schulen“ ist inhaltlich im Thema Schulverwaltung verankert. Es muss sichergestellt werden, dass durch eine Online-Anmeldung die Daten für die Amtliche Schulverwaltung (ASV) zur Verfügung gestellt werden, um die Arbeitsbelastung in den Schulen zu senken. Um die Konsistenz der Daten sicherzustellen, sollen die Daten beim Übergang zwischen Schularten (insbesondere von Grundschule zur weiterführenden Schule) ASV-intern weiter genutzt werden. Dies erspart den Bürgerinnen und Bürgern wiederholte Angaben sowie Nachweise undentlastet die weiterführenden Schulen bei ihrer Verwaltungstätigkeit. Die Funktionalität zur Datenweitergabe ist in ASV bereits vorgesehen.
Die erstmalige Anmeldung eines Kindes an einer Schule sollte über eine Anmeldefunktionalität in das Bürgerkonto einer Bürgerin oder eines Bürgers bei der LHM integriert werden. Dabei können die Daten aus dem kita finder+ zur Vorbefüllung der Daten zu Eltern und Kinder genutzt werden. Eltern ergänzen diese Daten dann um die Daten zur Schulanmeldung, die weitere Verarbeitung kann in einem eigenständigen System zur Schulanmeldung erfolgen. Es ist daher nicht notwendig, diese Funktionalität im kita finder+ zur Verfügung zu stellen.
Eine Expertise des Onlineanmeldesystems der Stadt Regensburg zeigt, dass diese die Option einer Onlineanmeldung nur für städtische Berufsschulen anbieten. Die Stadt Regensburg hat diese Softwarelösung mit Hilfe eines externen Anbieters realisiert und somit diesen Service ausgelagert. Es handelt sich dabei um eine IT-Lösung der Firma „www.schulantrag.de“. Gleiches gilt für das Gymnasium München Nord, wobei dieses eine IT-Lösung der Firma „art soft and more GmbH“ nutzt. Man muss in diesem Zusammenhang beachten, dass es sich bei diesem Gymnasium um eine staatliche Schule handelt. Dementsprechend gelten hier andere Vorgaben und Verfahrensweisen im Bereich des Datenschutzes und der IT-Sicherheit als für kommunale Schulen der LHM.
In Nürnberg besteht die Möglichkeit der Online-Anmeldung an vielen weiterführenden Schulen über Online-Formulare der Stadtverwaltung. Ein persönliches Erscheinen an den Anmeldetagen zur Unterschrift der Schulanmeldung ist jedoch weiterhin nötig. Zudem muss im Vorfeld direkt auf der Homepage der gewünschten Schule recherchiert werden, ob die Online- Anmeldung zur Verfügung steht.
In Baden-Württemberg wird das sogenannte Bewerberverfahren Online genutzt (BewO). Mit BewO kann man sich auf Schulplätze an beruflichen Gymnasien und Berufskollegs bewerben. In BewO werden dann alle gewünschten Bewerbungsziele in einem Online-Aufnahmeantrag zusammengefasst. Der Aufnahmeantrag muss ausgedruckt und mit den Bewerbungsunterlagen an der Erstwunsch-Schule abgegeben werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen setzt auf die Lösung Schüler Online, die eine Internet-Plattform zur Unterstützung von Schulübergängen und anderen damit verbundenen Verwaltungsvorgängen darstellt. Realisiert ist hier gegenwärtig der Übergang der Schülerinnen und Schüler von denweiterführenden Schulen (Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien) ins Berufsleben und damit zu den Berufsbildenden Schulen; ebenso der Übergang zu einer Schule mit gymnasialer Oberstufe.
Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Erziehungsberechtigte) haben die Möglichkeit, die Anmeldungen zu Bildungsgängen an den Berufsbildenden Schulen bzw. zur Berufsschule auf elektronischem Wege abzugeben. Unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Schulen am System teilnehmen, können sich die Schülerinnen und Schüler auch zur gymnasialen Oberstufe an den Gesamtschulen oder Gymnasien auf diese Weise anmelden. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler, deren Individualdaten (keine Leistungsdaten) von den abgebenden Schulen bereits in das System eingestellt wurden, ebenso wie für Schülerinnen und Schüler, die von einer Schule kommen, die nicht am System teilnimmt, oder die aus einem bereits ausgeübten Beruf kommen. Der Vorteil dieses Systems liegt darin, dass die Nutzer jederzeit den Status ihrer Anmeldung verfolgen können. Außerdem bietet es einen umfassenden Überblick aller Bildungsangebote der teilnehmenden aufnehmenden Schulen. Anmeldungen können nach wie vor auch ohne Nutzung dieses Systems auf schriftlichem Wege bei den Schulen eingereicht werden.