Der Freistaat macht‘s vor: Zügig Gebühren für die Unterkunft und Verpflegung in städtischen Asylbewerber-Unterkünften einführen!
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 24.7.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Sie beantragen:
„Der Stadtrat beschließt: Die LHM erhebt von Asylbewerbern, die einer Arbeit nachgehen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt Gebühren für Unterkunft und Verpflegung in städtischen Asylbewerber-Unterkünften in Höhe von 448 Euro. Die Gebühren werden rückwirkend zum Tag der Beschäftigungsaufnahme erhoben, und zwar bis zum Stichtag 1.1.2015.“
Der Inhalt des Antrages betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 24.7.2017 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Das Sozialreferat hat bereits eine Gebühren- und Nutzungssatzung für Flüchtlingsunterkünfte erarbeitet. Details entnehmen Sie bitte der Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V08929.