Die LHM ergreift die Initiative: Schluß mit dem Dämm-Wahn!
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 16.6.2017
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Sie beantragen:
„Der Stadtrat beschließt: Die LHM prüft auf der Grundlage eigener oder anderweitig verfügbarer Daten, inwieweit die geltenden Vorschriften zur Wärmedämmung von Fassaden laut Energiesparverordnung (EnEV) mit einem erhöhten Brandrisiko einhergehen. Weiters prüft die LHM im Zusammenwirken mit dem Freistaat, wie auf eine Änderung der einschlägigen Vorschriften im Rahmen der EnEV-Novellierung 2018 hinzuwirken ist.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. v. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt.
Zu Ihrem Antrag vom 16.6.2017 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Neben dem Klimaschutz gibt es viele weitere Gründe für eine Wärmedämmung von Gebäuden (Verbrauchs- und Kostenminderung, höhere Wohnbehaglichkeit und Vermeidung der Schimmelbildung an Innenwänden) sowohl im Neubau als auch bei Sanierungen. Das System an normativen Vorgaben sowie Zulassungen von Baustoffen jeglicher Art definiert das Brandschutzniveau bei der Wärmedämmung in Deutschland, wobei eine regelkonforme Planung, Ausführung und Instandhaltung vorausgesetzt wird. Die einschlägigen Bauvorschriften beinhalten den Brandschutz und definieren das Brandschutzniveau. Die Landeshauptstadt München sieht deshalb keinen Anlass, auf eine Änderung der geltenden und künftigen Vorschriften zur Wärmedämmung hinzuwirken.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.