Die Unterscheidung zwischen Schönheitsreparatur und Instandhaltung ist nicht immer ganz einfach, hat aber eine große Bedeutung. Denn Schönheitsreparaturen sind die Sache der Mieter, Instandhaltung ist Aufgabe des Vermieters. Der Rechtsanwalt Achim Steiger vom Mieterverein München beschäftigt sich am Dienstag, 10. Oktober, 18 Uhr, in seinem Vortrag im Bauzentrum München, Willy-Brandt-Allee 10, einerseits mit dem Thema Schönheitsreparaturen und der hierzu aktuell ergangenen Rechtsprechung sowie andererseits mit den Instandsetzungspflichten des Vermieters im Allgemeinen. Der Eintritt ist frei.
Weitere Informationen finden sich unter www.muenchen.de/bauzentrum, und per E-Mail an bauzentrum.rgu@muenchen.de sowie unter Telefon 54 63 66-0.