Neuanfang für die Großmarkthalle
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) vom 11.10.2016
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
In Ihrer Anfrage teilten Sie uns Folgendes mit: „Wie aus der Presse zu entnehmen ist, sollen sich die voraussichtlichen Investitionskosten für die neue Großmarkthalle deutlich verteuern. Von einer Kostensteigerung von 50% ist die Rede. Die von uns von Anfang an kritisierte völlig falsche Herangehensweise für die Errichtung einer Großmarkthalle in München führt möglicherweise nun nach langjährigen Planungen mit einem teuren Gutachten und einem Wettbewerb zu einem Scheitern des Projekts. Eine standortoffene Planung, die zunächst gewünschte Flächen mit entspre- chenden Miethöhen ermittelt, um zu einem realistischen Umfang einer neuen Großmarkthalle zu kommen, haben wir bereits im Juni 2009 gefordert. Nun wird dies nach sieben vergeudeten Jahren wohl der einzig vernünftige Ausweg sein.“
Sie bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Frage 1:
Trifft es zu, dass die voraussichtlichen Investitionskosten für die Großmarkthalle am bestehenden Standort nun bei einer Größenordnung von ca. 180 Millionen Euro liegen?
Antwort:
Da die Vorplanungsphase noch nicht abgeschlossen ist, liegen keine Investitionskosten für den Neubau der Großmarkthalle vor. Auch trifft es nicht zu, dass „voraussichtliche Investitionskosten“ bekannt sind bzw. vorliegen.
Stand der Vorplanungsphase ist, dass das Projektteam derzeit eine Basisvariante erarbeitet hat, anhand derer diverse Themen nochmals hinterfragt werden. Derzeit erarbeitet und entwickelt das Team eine Vielzahl von kostenreduzierenden Alternativen sowohl für behördliche und betriebliche wie auch für konstruktive und gestalterische Anforderungen. Insbesondere werden auch flächeneffiziente Verdichtungen vorgenommen. Denn nur in der Vorplanungsphase können die wesentlichen Grundlagen für die Zukunft eines Projektes gelegt werden, um spätere gravierende Kostensteigerungen zu vermeiden. Diese Überarbeitungen haben zum Ziel, dass die Investitionskosten mit Abschluss der Vorplanung finanzierbar sind.
Frage 2:
Welche Miethöhen wären für eine vollständige Refinanzierung dieser Investitionskosten nötig?
Antwort:
Aussagen sind hierzu ohne Vorlage einer belastbaren Kostenschätzung nicht möglich.
Frage 3:
Inwieweit kann durch Grundstücksverkäufe eine Teilfinanzierung vorgesehen werden vor allem unter dem Aspekt, dass derzeit städtische Flächen überwiegend an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften kostenlos zur Verfügung gestellt werden, wodurch Konzeptausschreibungen und Grundstückswerte weit unter Marktwert sinken und Verkäufe auf dem freien Markt vermieden werden sollen?
Antwort:
Die freiwerdenden und betrieblich nicht benötigten Liegenschaften der Markthallen München werden zu dem vom Bewertungsamt ermittelten Verkehrswert an den Hoheitshaushalt veräußert. Der Hoheitsbereich wird diese Liegenschaften für die Erfüllung seiner Aufgaben (Wohnungen, Errichtung Kindergärten, Schulen usw.) nutzen.
Frage 4:
Wann wird endlich eine realistische Planung vorgenommen, die standortoffen erfolgt und nur Flächen vorsieht, die mit entsprechenden Mieten finanziert werden können?
Antwort:
Der Stadtrat hatte in seiner Vollversammlung am 7.10.2009 den Verbleib der Großmarkthalle am jetzigen Standort beschlossen. Im Rahmen der Erstellung dieses Standortsicherungsbeschlusses wurden mehrere Szenarien und Nutzungsalternativen untersucht.
Dabei mussten u.a. folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Flächenbedarf rund 20 ha
- gute Anfahrtsmöglichkeiten auch für überörtliche Kunden und Lieferanten-Anschluss an Mittleren Ring/Bundesautobahn
- sternförmige Verteilungsmöglichkeit
- gute Erreichbarkeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ungewöhnlich frühe Betriebszeiten)
- Anbindung an Schienenverkehr
- Beachtung der Verträglichkeiten ggü. den Nutzungen der unmittelbaren Umgebung aufgrund diverser Emissionen (z.B. starker Fahrverkehr)
Unter Zugrundelegung dieser Anforderungen und einer reduzierten Grundstücksgröße von 12-15 ha wurden denkbare Standorte im Stadtgebiet gemeinsam mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und dem Immobilienservice des Kommunalreferates 2016 nochmals überschlägig geprüft. Betrachtet wurden die Standorte Hofbräuallee Riem, ehemaliges Ausbesserungswerk Freimann, ehemaliges Ausbesserungswerk Neuaubing, ehemaliges Virginia Depot, Mühlangerstraße/Langwied und Ludwigsfelder Straße.
Die überschlägige Bewertung der alternativen Standorte hat ergeben, dass sich aufgrund der erforderlichen Flächengröße die Auswahl der Standorte reduziert. Die verbleibenden möglichen Standorte weisen jedoch eine Vielzahl von Restriktionen und Nachteilen auf, vor allem im Hinblick auf die Verfügbarkeit, Nutzbarkeit und die verkehrliche Erreichbarkeit. Die Möglichkeit einer Verlagerung der Großmarktnutzung innerhalb des Stadtgebietes wird deshalb derzeit als wenig aussichtsreich beurteilt. In Ermangelung eines alternativen Standortes ist eine standortoffene Planung nicht möglich.