Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat heute einen Beschluss für eine EU-konforme Änderung der geltenden Richtlinien zum Einheimischenmodell gefasst.
Im Rahmen des sogenannten Einheimischenmodells fördert die Landeshauptstadt München neben vielen weiteren Kommunen die Eigentumsbildung gerade von jungen Familien, in dem sie ihren Bürgerinnen und Bürgern sowohl vergünstigte Baugrundstücke als auch Kaufangebote für günstige Wohnungen anbietet.
Seit 10 Jahren sind die Einheimischenmodelle jedoch durch ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission in ihrer Existenz bedroht. In der Ausgestaltung vieler dieser Modelle, die als Zugangsvoraussetzung in der Regel eine Berücksichtigung der Ortsansässigkeit (Hauptwohnsitz oder Arbeitsstelle in der Gemeinde) als Zugangsvoraussetzung verlangen, sah die Europäische Kommission einen möglichen Verstoß gegen EU-Recht, weil ortsfremde Haushalte benachteiligt würden. Nach langjährigen Verhandlungen hat die EU-Kommission die zwischen dem Bund und dem Freistaat Bayern abgestimmten Leitlinien zur europarechtlich zulässigen Ausgestaltung von Einheimischenmodellen akzeptiert („Leitlinienkompromiss“). Nach diesem Kompromiss ist insbesondere eine Bezugnahme auf die Ortansässigkeit nicht mehr als Zugangskriterium, sondern nur noch als ein Auswahlkriterium zulässig.
Sollte die Vollversammlung dem heute gefassten Beschluss zur Anpassung der geltenden Richtlinien an die Anforderungen des Leitlinienkompromisses zustimmen, kann das „München Modell-Eigentum“ rechtssicher weitergeführt werden, mit dem die Landeshauptstadt München seit 1996 bereits mehr als 2.000 Haushalten geholfen hat, ihren Traum von den eigenen vier Wänden in München zu realisieren.