Zu wenig Übungs- und Prüfungsplätze für Fahrschulen in München
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Rathaus Umschau 193 / 2017, veröffentlicht am 11.10.2017
Zu wenig Übungs- und Prüfungsplätze für Fahrschulen in München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 13.6.2017
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihr Antrag hat die Darstellung von vorhandenen Plätzen für Fahrschulen zur Ausbildung von LKW-, Bus- und Motorradfahrern im Stadtgebiet zum Gegenstand, in welchen Stadtgebieten sie noch fehlen und ob neue Plätze eingerichtet werden können.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Auf öffentlich gewidmeten Straßen und Plätzen darf grundsätzlich jedes dafür zugelassene Fahrzeug fahren. Der Fahrzeugführer benötigt die entsprechende Fahrerlaubnis oder muss sich, wie bei der praktischen Fahrausbildung durch Fahrschulen üblich, gemeinsam mit einem zugelassenen, geprüften Fahrlehrer im Straßenverkehr bewegen.
Nach den einschlägigen Prüfungsrichtlinien muss in einer Stadt, um als Prüfort für Fahrprüfungen anerkannt zu sein, eine „ausreichende Prüfungsfläche für die Durchführung der Grundfahraufgaben vorhanden sein“. Die Landeshauptstadt München ist aktuell als Prüfort anerkannt. Dem Kreisverwaltungsreferat ist nicht bekannt, dass sich das ändern soll. Damit scheinen aktuell noch ausreichend Prüfungsflächen zur Verfügung zu stehen.
Auf welchen privaten bzw. nicht öffentlichen Flächen derzeit Fahrschulen Teile ihres praktischen Fahrunterrichts bzw. Prüfungsfahrten durchführen, ist dem Kreisverwaltungsreferat nicht bekannt. Für die offizielle Freigabe öffentlich gewidmeter Straßen und Plätze im Stadtgebiet zu Prüfungszwecken besteht aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde keine Möglichkeit. Hierfür müssten solche Straßen und Plätze entsprechend abgesichert und zumindest für die Dauer der Prüfung der Öffentlichkeit entzogen werden (Straßensperrung). Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Inwieweit Parkplätze städtischer oder privater Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden können, muss von den jeweiligen Eigentümern bzw. Nutzern entschieden werden. Welche städtischen oder privaten Flächen geeignet sind, ist von den betroffenen Fahrschulen selbst zu prüfen. Die Straßenverkehrsbehörde ist bereit, soweit konkrete Vorschläge zu Prü-fungsflächen der Fahrschulen vorliegen, die Gespräche mit städtischen Eigentümern bzw. städtischen Gesellschaften zu koordinieren.
Aktuell läuft eine Anfrage dazu bei den „Münchner Fahrschulen“ über den Bayerischen Landesverband der Bayerischen Fahrlehrer. Vom Ergebnis wird Sie das Kreisverwaltungsreferat informieren.
Ich bitte, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.