Harthauser Straße südlich ab Kreuzung Menterschwaigstraße mit befestigten Gehbahnen ausbauen
Antrag Stadträte Dr. Reinhold Babor und Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 9.10.2015
Antwort Baureferat:
Mit o. g. Stadtratsantrag wurde das Baureferat aufgefordert, die Harthauser Straße südlich ab Kreuzung Menterschwaigstraße bis zur Holzkirchner Straße auf beiden Seiten mit befestigten Gehbahnen auszubauen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt, da die Kosten für eine Herstellung der Gehbahnen unterhalb der Wertgrenze von 1 Mio. Euro liegen. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Wir danken Ihnen für die gewährten Fristverlängerungen.
Zu Ihrem Antrag vom 9.10.2015 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Mit Schreiben vom 19.1.2017 haben wir Sie über die bestehenden und künftigen rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen informiert. Außerdem haben wir Sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass zur Weiterführung des Projekts der Harthauser Straße noch eine Stellungnahme des Bezirksausschusses 18 (BA 18) aussteht, ob eine erstmalige Herstellung von dessen Seite aktuell gewünscht ist.
In einem darauf anschließenden Schreiben sowie einem ergänzenden Telefongespräch haben wir dem BA 18 die Rahmenbedingungen ebenfalls erläutert. Der BA 18 hat sich in diesem Zusammenhang gegen eine Kostenbeteiligung durch die bereits erschlossenen Grundstücke ausgesprochen und sieht zudem keine Eilbedürftigkeit für den Ausbau der Harthauser Straße.
Wir bitten um Verständnis, dass das Baureferat den Ausbau der Harthauser Straße daher zunächst zurückstellt und zu gegebener Zeit wieder aufgreifen wird.
Der zuständige Bezirksausschuss 18 erhält einen Abdruck dieses Schreibens.Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.