Bildungsgerechtigkeit durch Qualität in der Kindertagesbetreuung
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 29.5.2017
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Sie baten das Referat für Bildung und Sport mit Ihrem Antrag „Bildungsgerechtigkeit durch Qualität in der Kindertagesbetreuung“ vom 29.5.2017 umfassend darzustellen:
„Wie kann mit Hilfe der ‚Münchner Förderformel‘ die Qualität weiter verbessert werden? Wie kann inklusive Förderung in der Kindertagesbetreuung zielgerichtet gemeinsam mit den freien Trägern weiterentwickelt werden? Wie können familienunterstützende Leistungen insbesondere für benachteiligte Kinder und Familien noch stärker an das Münchner Netz der Kindertagesbetreuung angebunden werden?“
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Die Fragen werden anhand von ausgewählten Beispielen beantwortet. Eine ausführlichere Behandlung insbesondere der Themenfelder 2 und 3 ist in den beiden Anlagen enthalten.
Frage1:
Wie kann mit Hilfe der „Münchner Förderformel“ die Qualität weiter verbessert werden?
Antwort:
Insbesondere bei Standorteinrichtungen der Münchner Förderformel konnten bereits erste Qualitätsverbesserungen analysiert und dargestellt werden (nähere Details vgl. Beschlussvorlage zur Wirkstudie Sitzungsvorlage Nr. 14 – 20/V 05228 vom 15.2.2017). Weitere Konkretisierungen werden im Folgenden am Beispiel des Städtischen Trägers aufgezeigt.
Ausgewählte Informationen zu pädagogischen Schwerpunkten des Städtischen Trägers:
Die Inklusionsplätze werden stetig ausgebaut.
Die vertiefte Sprachförderung ist durch gesondertes Personal gesichert.Elternbildungsmaßnahmen werden flächendeckend durchgeführt.
Für die Harmonisierung der Übergänge von der Kita in die Schule sind Kooperationsfachkräfte sowohl in den Kitas als auch an den Schulen benannt. Sie arbeiten dezentral eng zusammen.
Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen auf Regionsebene arbeiten an den Kitas, die aus div. Gründen akute Unterstützung benötigen. Die Bilingualität an den Städt. Kindertageseinrichtungen wird weiter ausgebaut.
Es ist geplant, dem Stadtrat im Herbst eine Beschlussvorlage vorzulegen. Bei der konzeptionellen Ausgestaltung sind vor allem strukturelle Rahmenbedingungen zu berücksichtigten: 46 Prozent der Kinder, die eine städtische Kindertageseinrichtung besuchen, haben einen Migrationshintergrund. Im Vergleich dazu weisen 24 Prozent der Kinder, die Kindertageseinrichtungen in freigemeinnütziger und sonstiger Trägerschaft besuchen, einen Migrationshintergrund auf.
Münchner Förderformel – Qualitätsverbesserung durch Personalzuschaltungen:
Wie bereits in der Beschlussvorlage zur Wirkstudie dargestellt, ermöglicht die Finanzierung über die Münchner Förderformel eine Qualitätsverbesserung. Diese zeigt sich deutlich in einem, durch die Faktoren ermöglichten, besseren Anstellungsschlüssel bei Münchner Förderformel Einrichtungen. Auch im Bewilligungszeitraum 2017 setzt sich dieser Trend fort. Als Beispiel sei der Faktor eausfall aufgeführt, der von den freigemeinnützigen und sonstigen Trägern zu ca. 80 Prozent abgerufen wird. Eine detailliertere Betrachtung der Faktoren zeigt allerdings, dass trotzdem noch einiges an nicht ausgeschöpftem Potential vorhanden ist. Beispielsweise stehen im Bewilligungszeitraum 2017 knapp 1.400 Plätze über den Faktor kfkont (Förderung pro in Anspruch genommenen Kontingentplatz, derzeit max. ein Platz pro Gruppe). Davon wurden von rund 100 Einrichtungen 275 kfkont Plätze in Anspruch genommen.
Die oben skizzierten unterschiedlich hohen Ausschöpfungsquoten der Faktoren ergeben sich auf Grund verschiedener Ursachen. Nicht zuletzt ist die Personalsituation vor Ort entscheidend. Ein entsprechender Fachkräftemangel kann mit Hilfe der Münchner Förderformel über die Finanzierung interdisziplinärer Teams entschärft werden. Diese Möglichkeit nahmen freigemeinnützige und sonstige Träger in den vergangenen Jahren zunehmend in Anspruch.
Frage 2:
Wie kann inklusive Förderung in der Kindertagesbetreuung zielgerichtet gemeinsam mit den freien Trägern weiterentwickelt werden?
Antwort:
Der Ausbau des Angebots an inklusiv arbeitenden Kindertageseinrichtungen in München wurde durch Stadtratsbeschlüsse bereits in den Jahren 1999 und 2000 begonnen. Um jedoch der Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention nach der Ermöglichung eines wohnortnahen Zugangs zu einer Kindertageseinrichtung und einer bedarfsgerechten Versorgung nachzukommen, bedarf es eines weiteren Ausbaus bzw. einer sukzessiven Weiterentwicklung von bereits bestehenden Kindertageseinrichtungen. Dies wurde mit dem Stadtratsbeschluss von 2015 bewilligt, so dass in den nächsten Jahren inklusive Einrichtungen weiterentwickelt werden. Beschlossen wurde neben dem Ausbau in Kindertageseinrichtungen des Städtischen Trägers auch der Ausbau an inklusiven Betreuungsplätzen in Einrichtungen freigemeinnütziger und sonstiger Träger.
Der Anteil von Integrationskindern beläuft sich derzeit sowohl in städtischen als auch in allen anderen BayKiBiG Einrichtungen auf ein Prozent.
Rahmenvereinbarung zur Belegung von sogenannten Kontingentplätzen (nicht für Kinder mit Behinderung):
Darüber hinaus wurde in Bezug auf die Belegung von sogenannten Kontingentplätzen eine Rahmenvereinbarung unter Federführung des Sozialreferats weiter präzisiert und das Belegungsverfahren über die Bezirkssozialarbeit (BSA) oder die Vermittlungsstelle (VMS) genau geregelt.
Die freigemeinnützigen Träger sind inhaltlich eingebunden.
Das Referat für Bildung und Sport begleitet den Prozess mit Blick auf die organisatorische bzw. strukturelle Umsetzung des Faktors kfkont. Es ist geplant, die Ergebnisse dem Stadtrat im Rahmen einer Beschlussvorlage vorzulegen. Die Umsetzung des Belegungsverfahrens wird, wie auch in der Rahmenvereinbarung festgehalten, mindestens jährlich reflektiert, um vor allem das gemeinsame Ziel „Kinder und Familien in besonderen Bedarfslagen zu unterstützen“ erfolgreich zu verfolgen. Derzeit werden mehr Kontingentplätze in städtischen Einrichtungen belegt.
Weitere Ausführungen können der Anlage 1 und 2 entnommen werden.
Frage 3:
Wie können familienunterstützende Leistungen insbesondere für benach- teiligte Kinder und Familien noch stärker an das Münchner Netz der Kindertagesbetreuung angebunden werden?
Antwort:
Eine enge Vernetzung und Kooperation der Kindertageseinrichtungen mit den einzelnen Angeboten vor Ort stellen die Grundvoraussetzung dar, um Kindern und Familien in ihrem Sozialraum aufeinander abgestimmte, ergänzende Unterstützung anzubieten und einen niederschwelligen Zugang zu eröffnen. Der dafür notwendige regelmäßige gemeinsame Austausch zwischen den einzelnen Angebotsformen ist anzustreben.
Weitere Ausführungen können der Anlage 1 und 2 entnommen werden.
Bereits verankerte Angebote in den Kindertageseinrichtungen, wie z. B. Lernwerkstätten oder Lotsenprojekte, gilt es ebenso weiterzuentwickeln und auszubauen wie sozialräumlich orientierte Konzepte, z. B. die Standorteinrichtungen oder das Konzept der KinderTagesZentren.
Zur weiteren Konkretisierung der Anbindung familienunterstützender Leistungen an die Kindertageseinrichtung ist geplant, dem Stadtrat im Herbst eine Beschlussvorlage mit dem Titel „Frühe Förderung für Kinder aus bildungsfernen Familien, inklusive Fortführung und Umsetzung der Rahmenkonzeption für KinderTagesZentren (KiTZ)“ vorzulegen.
Einen wesentlichen Ansatzpunkt bilden die KinderTagesZentren, über deren Rahmenkonzeption die Strategien und Maßnahmen, unter Beteiligung der freigemeinnützigen Träger, weiter präzisiert werden.
Die Anlagen zur Antwort können abgerufen werden unter:
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_dokumente.jsp?ri-sid=4501723