Viel Geld für Linksextreme – verstößt die LHM gegen die Neuregelung der Parteienfinanzierung?
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 14.7.2017
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Am 14.7.2017 haben Sie folgenden Antrag gestellt:
„Der Stadtrat beschließt: Die LHM überprüft – erforderlichenfalls unter Zuziehung externen juristischen Sachverstandes –, inwieweit die städtische Förderung linksextremer Szene-Treffs und ihnen nahestehender Vereine und Gruppierungen grundgesetzkonform ist bzw. gegen die Neuregelung der Parteienfinanzierung durch den Gesetzgeber verstößt.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Die Neufassung des Art. 21 GG und der daran anknüpfenden weiteren Änderungen, z. B. in § 18 Abs. 8 Parteiengesetz, gehen zurück auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren (Urteil vom 17.1.2017, AZ. 2 BvB 1/13). Darin stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass es dem verfassungsändernden Gesetzgeber freistehe, unterhalb eines Parteiverbots weitere abgestufte Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu schaffen (siehe dazu Bundestags-Drucksache 18/12357). Eine kommunale Förderung von Vereinen oder Gruppierungen hat mit dieser Neuregelung der Parteienfinanzierung nichts zu tun.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.