Mehr Autonomie für Münchner Schulen III Eigenes Budget der Schulen deutlich erhöhen
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Rathaus Umschau 2 / 2017, veröffentlicht am 03.01.2017
Mehr Autonomie für Münchner Schulen III Eigenes Budget der Schulen deutlich erhöhen
Antrag Stadträtinnen Jutta Koller, Sabine Krieger sowie die damalige Stadträtin Anja Berger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 9.12.2013
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Die verspätete Beantwortung bitte ich zu entschuldigen.
Die Beantwortung des Antrags hat sich aus folgendem Grund verzögert. Der Beschluss wurde von der Stabsstelle Kommunales Bildungsmanagement und Steuerung im Juni 2014 im Bildungsausschuss eingebracht. Es wurde dabei übersehen, dass der Punkt 3 in der Ausschusssitzung nur aufgegriffen wurde. Erst nach der Aufforderung des Direktoriums, dass dieser Punkt noch zu beantworten ist, wurde der zuständige Geschäftsbereich zur weiteren Bearbeitung beauftragt. Aufgrund dessen konnte die Beantwortung erst jetzt vorgelegt werden.
Sie haben in Ihrem Antrag das Referat für Bildung und Sport gebeten, darzustellen, wie viel Geld die einzelnen Schulen (nach Schulart) bisher erhalten und wie dieses Geld ausgegeben wird. Sie bitten auch darum, dass jede Schule für Schönheitsreparaturen ein eigenes kleines Budget erhalten soll.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Frage 1:
Das Referat für Bildung und Sport wird gebeten dazustellen, wie viel Geld die einzelnen Schulen (gegliedert nach Schulart) bisher erhalten und wie dieses Geld derzeit ausgegeben wird.
Antwort:
Gemäß Beschluss des Bildungsausschusses und des Sportausschusses in der gemeinsamen Sitzung des Stadtrates vom 02.12.2015 und in der Vollversammlung vom 16.12.2015 (Vorlagen-Nr.: 14-20/V 04208) wurde ein neues Verfahren implementiert in Form des schülerinnen- und schülerbezogenen Sockelbetrages im Rahmen des Produktbudgets. Dabei werden alle Schularten mit gleich hohen Beträgen pro Schüler oder Schülerin alimentiert. Der Vorteil dieser neuen Berechnungsmethode liegt in der Einfachheit der Berechnung (100 Euro x Anzahl der Schüler oder Schülerinnen), Gleichheit aller Ansätze und der Gleichbehandlung ohne Blick auf den Schulträger.Im vorgenannten Betrag sind folgende konsumtive, schulartspezifische Posten nicht enthalten:
Kosten für Lebensmittel, Ganztag, Tagesheime, IT-Leistungen extern, Sachkosten für die Dienststellen für die Ministerialbeauftragten und Projektmittel. Die Verteilung wurde mit allen pädagogischen Abteilungen einvernehmlich getroffen.
Die Beträge sind als Plangröße auf Produktebene zu verstehen, die pädagogischen Abteilungen nehmen die Budgetverteilung in Eigenverantwortung wahr.
Die/das erläuterte/n Ansätze/Verfahren werden/wird nach zwei Jahren Laufzeit (für die Haushaltsjahre 2016 und 2017) evaluiert und danach unter anderem gemäß der Abflüsse gegebenenfalls an die Situation angepasst. Diese Finanzmittel decken den gesetzlich vorgegebenen Sachaufwand der Schulen, beispielhaft sind folgende Bedarfe zu nennen:
- Ausstattung für Klassenzimmer (Stühle, Tische)
- Bücher (die nicht zu den lernmittelfreien Schulbüchern zählen), auch Abonnements für Zeitungen, Zeitschriften
- Ausgaben für Referentinnen/Referenten (z.B. Expertenvorträge, nur städtische Schulen)
-Reparaturen an Musikinstrumenten, Maschinen und technische Lehrmittel
- Geschäftsausgaben
- Lehr- und Unterrichtsmaterial
- Aufwendungen für Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens
- Verbrauchsmaterial für
• Naturwissenschaften
• Büromaterial
- Kleinsportgeräte
Den Schulen werden zusätzlich Mittel für die lernmittelfreien Schulbücher/ Schüler oder Schülerin zur Verfügung gestellt (gem. Art. 22 BaySchFG).
Im investiven Bereich werden die Ansätze der Vergangenheit in den weiterführenden Schulen fortgeschrieben; nur wenn zum Beispiel neue Stadtratsbeschlüsse oder Schulneugründungen vorliegen, verändern/erhöhen sich die Ansätze. Im Bereich der beruflichen Schulen werden auch abgeschriebene Einrichtungsgegenstände, technische Lehrmittel und Maschinen gesondert angemeldet (hierzu bedarf es keiner Beschlussvorlage).Neben Finanzmitteln für Kleinsportgeräte stellt das RBS für sonstige Sportgeräte gemäß Stadtratsbeschluss vom 05.10.2011 (V 07578) jährlich ein investives Budget in Höhe von 480.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel werden den Schulen gemäß ihrer Bedarfe zur Verfügung gestellt.
Frage 2:
Das Referat für Bildung und Sport wird gebeten aufzulisten, welche der finanziellen Leistungen, die derzeit vom Referat für die Schulen übernommen werden, in Zukunft von den Schulen in Eigenregie erbracht werden könnten, wenn Ihnen entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt würden.
Antwort:
Nach den Erfahrungen der pädagogischen Geschäftsbereiche stehen den Schulen Finanzmittel in auskömmlichem Umfang zur Verfügung. Die von den Schulleitungen als erforderlich angesehenen Anschaffungen können realisiert werden.
Frage 3:
Jede Schule in München erhält ein ausreichendes eigenes Budget, das sie beispielsweise für Schönheitsreparaturen, Arbeiten im Bereich des kleinen Bauunterhalts, Bezahlung von Dienstleistungen und vieles mehr verwen- den kann. Über diesen Betrag darf jede Schule komplett selbstständig verfügen.
Antwort:
Wurde bereits mit Beschluss vom 05.11.2014 im Bildungsausschuss erledigt.
Frage 4:
Darüber hinaus wird das Referat für Bildung und Sport gebeten in Gesprächen mit den Schulleitungen zu klären, welche Kleinaufgaben derzeit von der Stadtverwaltung für die Schulen übernommen werden, die auch durch die Schulen selbst erledigt werden könnten. Hierunter fallen Dinge wie das Begleichen von niedrigen Rechnungen, der dezentrale Einkauf kleinerer Bestellungen und vieles mehr.
Frage 5:
Das Referat wird auch gebeten zu eruieren, welche derzeitigen Verwaltungsaufgaben die Schulen leisten, die aber besser zentral vom Referat übernommen werden könnten.
Frage 6:
Ziel dieser Gespräche soll eine beidseitige Entlastung, sowohl der Referats- als auch der Schulverwaltung sein.
Antwort:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass im Referat für Bildung und Sport sehr großes Augenmerk darauf gelegt wurde und wird, dass die Schulen zum einen über einen möglichst großen Handlungsspielraum im Rahmen ihres Budgets verfügen, zum anderen aber auch nicht mit den vielfältigen und umfangreichen Vorgaben sowohl gesetzlicher als auch innerstädtischer Art be- beziehungsweise überbelastet werden. Aufgaben, die von den Schulen wegen mangelnder personeller Ressourcen nicht vor Ort bewältigt werden können, werden zentral von der Geschäftsleitung im Referat für Bildung und Sport übernommen. Ebenso verhält es sich mit Themen, die ein erhebliches Maß an Detailwissen im Bereich des Münchner Kommunalen Rechnungswesens voraussetzen. Der dafür erforderliche Schulungs- und Beratungsaufwand für über 350 Einrichtungen würde in keinerlei Verhältnis stehen und sich deutlich nachteilig auf die Buchungsqualität des Referates für Bildung und Sport auswirken. Des Weiteren wurde im Herbst 2015 die Selbstbeschaffungsgrenze – auch auf Bestreben des Referats für Bildung und Sport hin – auf 2.000 Euro netto erhöht (bisher 1.000 Euro netto), so dass die Schulen hier erheblich flexibler beschaffen können – sofern keine zwingend zu nutzenden städtischen Rahmenverträge vorhanden sind.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich die Prozesse über die Jahre hinweg gut eingespielt haben und das Referat für Bildung und Sport damit allen gesetzlichen und innerstädtischen Vorgaben Rechnung getragen hat.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.