Ausnahmen nur für städtische Töchter? Wann gilt der ökologische Kriterienkatalog?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 26.7.2017
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 26.7.2017 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Die Landeshauptstadt München ist stolz darauf, eine Vielzahl von meist kostentreibenden Regelungen getroffen zu haben, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen. Ein ganz besonderer Regelungskatalog ist der ökologische Kriterienkatalog. Private, die von der Stadt ein Grundstück erwerben, müssen nach unserer Kenntnis sich strikt an den ökologischen Kriterienkatalog halten, egal ob es um eine Lagerhalle oder ein Hotel oder Bürogebäude geht. Nach unserer Kenntnis bekommen Privatinvestoren die klare Ansage, dass hierüber auch nicht verhandelt werden kann. Nun fordert das städtische Tochterunternehmen Stadtkliniken (StKM) mit Unterstützung des Betreuungsreferats, von Regelungen des ökologischen Kriterienkatalogs befreit zu werden. Kosten in Millionenhöhe könne man dadurch sparen, ohne durch höhere Instandhaltungen im Zeitablauf draufzahlen zu müssen. Dieses Beispiel zeigt, dass Kriterien wohl doch letztlich nicht sinnvoll und nachhaltig sind.“
Frage 1:
Wie häufig haben Privatinvestoren die Verwaltung gebeten, von Kriterien des ökologischen Kriterienkatalogs befreit zu werden und wie häufig wurde dem stattgegeben?
Frage 2:
Besteht in Zukunft auch für Privatinvestoren die Möglichkeit, sich von einzelnen Kriterien befreien zu lassen?
Antwort:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beantwortet die beiden Fragen wie folgt:Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat am 11.1.1995 die Einführung des Ökologischen Kriterienkataloges mit der Zielsetzung beschlossen, den Verbrauch von Energie und Ressourcen zu verringern sowie eine einheitliche Grundlage für ökologisches Bauen auf städtischen Grundstücken für alle Bauvorhaben – Wohnen und Gewerbe – zu schaffen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung schreibt den Ökologischen Kriterienkatalog in Abstimmung mit den beteiligten Referaten regelmäßig, zuletzt im Frühjahr 2017, unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse zum ökologischen Bauen fort. Der zuständige Fachausschuss beschließt die Fortschreibungen.
Das Kommunalreferat vereinbart den Ökologischen Kriterienkatalog beim Verkauf städtischer Baugrundstücke im Kaufvertrag auf privatrechtlicher Basis in der jeweils aktuellen, vom Stadtrat beschlossenen Fassung. Der Ökologische Kriterienkatalog sieht als einheitliche Grundlage eine individuelle Anpassung seiner Regelungen für einzelne Bauvorhaben nicht vor. Die korrekte Umsetzung obliegt den Erwerbenden.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung prüft die Umsetzung des Ökologischen Kriterienkataloges und bietet allen privaten und städtischen Bauherrinnen und Bauherren gleichermaßen Beratungsgespräche zu den Anforderungen des ökologischen Kriterienkataloges an. Mitunter ergeben sich im Rahmen der Vertragsverhandlungen Anfragen zu individuellen Anpassungen bei einzelnen Bauvorhaben. Im Rahmen der Beratungsgespräche werden dann in der Regel einvernehmliche Lösungen im Sinne des Ökologischen Kriterienkatalogs erarbeitet. Eine zahlenmäßige Erfassung der Anfragen von Privatinvestorinnen und Privatinvestoren nach Befreiungen vom Ökologischen Kriterienkatalog erfolgt nicht. Ein Scheitern eines Vertragsabschlusses aufgrund der Regelungen des Ökologischen Kriterienkataloges hat sich bislang nicht ergeben.
Mit dem Ökologischen Kriterienkatalog hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München ein Instrument geschaffen, nachhaltige Entwicklungen im Bereich des umweltschonenden und energieeffizienten Bauens voranzutreiben und damit der Vorbildrolle der öffentlichen Hand im Hinblick auf Umwelt, Energie und Ressourcen gerecht zu werden. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung kommt daher zu dem Fazit, die Anwendung und den Vollzug des Ökologischen Kriterienkatalogs in der bewährten Art und Weise weiterzuführen.