Beachtet die LHM die Vergaberichtlinien für Plotten?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 13.9.2017
Antwort Baureferat:
In Ihrer Anfrage führen Sie aus:
„Berichten von Bürgern zufolge soll die öffentliche Hand u. a. die Landeshauptstadt München (LHM) ohne öffentliche Ausschreibung das Projektkommunikationssystem PKS NETPlan nutzen. Für europaweite Ausschreibungen wird ein gemeinsames Erkennungsmerkmal, das sogenannte CPV vorausgesetzt, um diese Ausschreibungen sofort auffinden zu können. Beim Programm PKS NETPlan soll nur schwer nachvollziehbar sein, welche Firmen für das Plotten der Pläne beauftragt werden und ob die wirtschaftlichen Interessen der Behörden entsprechend beachtet werden. Dies könnte einen Bruch der europaweiten Vergaberichtlinien darstellen.“
Ihre Anfrage wurde dem Baureferat zur Beantwortung zugewiesen. Ihre Fragen beantworten wir daher wie folgt:
Frage 1:
Wird das Projektkommunikationssystem PKS NETPlan von LHM verwendet?
Wenn ja, von welchen Referaten und seit wann?
Antwort:
Das Projektkommunikationssystem NETPlan wird beim Baureferat (einschließlich Eigenbetrieb Münchner Stadtentwässerung) nicht verwendet. Die Einrichtung eines Projektkommunikations-systems (PKS) für das Baureferat wird gegenwärtig im Rahmen des IKT-Vorhabens „Bauprojektmanagement Leistungsstufe 1“ projektiert (vgl. Beschluss der Vollversammlung vom 20.7.2016, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 05192). Das IKT-Vorhaben befindet sich momentan noch in den Phasen der Anforderungsqualifizierung und -bearbeitung.
Nach Auskunft des städtischen IT-Dienstleisters it@m ist das PKS NETPlan auch dort nicht bekannt. Es ist also davon auszugehen, dass das PKS NET-Plan auch von keinem anderen Referat verwendet wird.
Frage 2:
Welche Ausschreibungsrichtlinien sind für die Nutzung zu beachten?
Antwort:
Da das PKS NETPlan beim Baureferat (einschließlich dem Eigenbetrieb Münchner Stadtentwässerung) nicht verwendet wird, kann nicht mitgeteilt werden, ob und ggf. welche Ausschreibungsrichtlinien für dessen Nutzung zu beachten sind.
Frage 3:
Im Falle dessen, dass eine öffentliche Ausschreibung verpflichtend ist: 3.1. Hat eine entsprechende öffentliche Ausschreibung stattgefunden? 3.2. Wenn ja, wann fand diese statt? Wenn nein, weshalb nicht? 3.3. Wird der CPV-Code für europaweite Ausschreibungen beachtet? 3.4. Werden die Aufträge immer an dieselben Firmen vergeben? 3.5. Wenn nein, an welche Firmen werden die Aufträge vergeben? 3.6. Werden die Vergabegesetze dadurch tangiert? 3.7. Welche Kosten entstehen der LHM durch das Plotten von Plänen etc. pro Jahr?
Antwort:
Auf die Antworten zu Fragen 1 und 2 wird verwiesen.