Abschiebehindernis Gefälligkeitsgutachten – auch in München?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 10.4.2017
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
In Ihrer Anfrage vom 10.4.2017 führen Sie Folgendes aus:
„Wie im Vorjahr der Bundesinnenminister, so kritisierte jetzt auch der bayerische Innenminister – der ‚Welt am Sonntag‘, Ausgabe vom 9.4.2017, zufolge – Ärzte, die Asylbewerbern mit Gefälligkeitsgutachten Reiseunfähigkeit bescheinigen und so Abschiebungen verhindern. Medien zitieren den Innenminister mit den Worten: ‚Es werden zum Teil auffallend unqualifizierte medizinische Aspekte angeführt, um die Abschiebung zu verhindern oder zumindest aufschieben zu können.‘ (hier zit. nach: http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/20-prozent-der-atteste-falsch-aerzte-indeutschland-stellen-gefaelligkeits-gutachten-zur-verhinderung-von-abschiebungen-ausa2091723.html; zul. aufgerufen: 10.4.2017, 1.50 Uhr; KR). Laut Sven-Georg Adenauer (CDU), Landrat im Kreis Gütersloh, sind bis zu 20 Prozent der Atteste falsch, mit denen abgelehnten Asylbewerbern eine Reiseunfähigkeit bescheinigt wird. Wegen solcher Gefälligkeitsgutachten sind derzeit bei mehreren Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren gegen Ärzte anhängig, die verdächtigt werden, Patienten mangelhaft oder überhaupt nicht untersucht zu haben. – Es ergeben sich Fragen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 10.4.2017 nimmt das Kreisverwaltungsreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Welche Angaben kann die LHM darüber machen, inwieweit die für den Landkreis Gütersloh genannte Zahl von bis zu 20 Prozent falscher Atteste über eine Reiseunfähigkeit auch für die LHM zutrifft?
Antwort:
Die genannte Zahl von 20 Prozent falscher Atteste kann seitens der Ausländerbehörde München nicht bestätigt werden. Die vorgelegten Atteste entsprechen in der Regel den in § 60a Abs. 2c und 2d AufenthG genannten Anforderungen. In Zweifelsfällen veranlasst die Ausländerbehörde eine ärztliche Begutachtung. Diese erfolgt bei somatischen Fragestellungen grundsätzlich durch die Ärztinnen und Ärzte des Referats für Gesundheitund Umwelt. Bei Geltendmachung einer Reiseunfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung (z.B. PTBS, Angsterkrankung, depressive Störung, Suizidgefährdung) stehen zudem psychiatrische oder psychologische Fachgutachterinnen und Fachgutachter der Bayerischen Landesärztekammer zur Verfügung.
Frage 2:
Inwieweit ist bekannt, ob auch im Bereich der LHM Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen Ärzte anhängig sind, die im Verdacht stehen, Gefälligkeitsgutachten für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer ausgestellt zu haben?
Antwort:
Es ist nicht bekannt, ob gegen Ärzte im Bereich der Landeshauptstadt München Ermittlungs- oder Strafverfahren wegen des Verdachts von Gefälligkeitsgutachten eingeleitet wurden.