Am 1. September wurde das unter Denkmalschutz stehende Anwesen Obere Grasstraße 1 – das so genannte Uhrmacherhäusl in Giesing – trotz einer am Vortag erlassenen Baueinstellungsverfügung abgerissen. In Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege hat die Untere Denkmalschutzbehörde des Referats für Stadtplanung und Bauordnung daraufhin als Sofortmaßnahme eine Verfügung zur Sicherung des verbliebenen Baumaterials erlassen. Nun hat die städtische Denkmalschutzbehörde die geordnete Räumung des Abbruchmaterials unter Aufsicht von Fachleuten des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege angeordnet, um ein exaktes Schadensbild und Aufschluss über die historischen Kelleranlagen zu erhalten. Diese Räumung soll am Donnerstag, 9. November, erfolgen.
Zugleich sollen umfangreiche Sicherungsmaßnahmen hinsichtlich der Restmauern und der angrenzenden Gebäude erfolgen. Oberbürgermeister Dieter Reiter sichert der angrenzenden Nachbarschaft hierbei volle Unterstützung durch die Verwaltung der Landeshauptstadt München zu.
Ein Verwaltungsverfahren mit dem Ziel eines ensemblegerechten Ersatzbaus in ursprünglicher Kubatur und Form des abgebrochenen Gebäudes ist bereits eingeleitet, ebenso ein Bußgeldverfahren mit Anhörungen der Beteiligten. Weitere Abstimmungen mit dem Polizeipräsidium und der Staatsanwaltschaft laufen.