Brand bei der Freiwilligen Feuerwehr
Antrag Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (Liberal-Konservative Reformer) vom 2.8.2017
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, dass die Stadtverwaltung beauftragt werden soll, sich mit dem Verein „Freunde der Freiwilligen Feuerwehr Freimann von 1870 e.V.“ in Verbindung zu setzen und den materiellen Verlust des Vereins durch den Großbrand in Erfahrung zu bringen. In einer Beschlussvorlage soll die Verwaltung vom Stadtrat die Genehmigung einholen, 75% des Schadens zu ersetzen.
Da es sich um einen Brandschaden handelt, ist die Versicherungsleistung der Brandversicherung in Anspruch zu nehmen. Sofern darüber hinaus Ersatzbeschaffungen einsatztaktisch erforderlicher Ausrüstung nötig sind, können diese aller Voraussicht nach aus den noch vorhandenen Ausgabemitteln bzw. im Rahmen der Wertgrenzen der GeschO auf dem Büroweg finanziert werden.
Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt.
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 2.8.2017 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Der Brand im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr München Abteilung Freimann ist derzeit bereits als Versicherungsschaden bei der Brandversicherung angemeldet, so dass die hiervon betroffenen Ausrüstungsgegenstände weitestgehend im Rahmen der Versicherungsleistung ersetzt werden. Die Freiwillige Feuerwehr München hat zudem eingeräumt, dass die vom Brand betroffenen, von der Abteilung Freimann selbst angeschafften Geräte- und Ausrüstungsgegenstände, ebenfalls gegen Brandschäden versichert waren, so dass auch deren Ersatzbeschaffung über eine Versicherungsleistung finanziert werden kann.
In beiden Fällen werden die zerstörten Ausrüstungsgegenstände erfasst und zum Ersatz bei der jeweiligen Versicherung vorgelegt.Sofern weitere Ersatzbeschaffungen von einsatztaktisch notwendigen Ausrüstungsgegenständen erforderlich werden, können diese aller Voraussicht nach aus den vorhandenen Ausgabemitteln bzw. im Rahmen der Wertgrenzen der GeschO ebenfalls auf dem Büroweg finanziert werden.
Sofern wider Erwarten tatsächlich eine Stadtratsbefassung notwendig ist, um den Ausstattungsstatus der Freiwilligen Feuerwehr München Abteilung Freimann wiederherzustellen, wird das KVR die erforderliche Beschlussfassung herbeiführen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.