München wird auch künftig als einzige deutsche Großstadt den Regelsatz bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung an die höheren Lebenshaltungskosten anpassen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Vollversammlung des Stadtrates erhält ein Ein-Personen-Haushalt zum 1. Januar 2018 437 Euro und damit 21 Euro mehr, als in der Regelbedarfsstufe 1 des Bundes vorgesehen. Die Landeshauptstadt macht damit Gebrauch von der in Bayern geltenden gesetzlichen Ermächtigung zur Festsetzung regionaler Regelsätze und gewährt den höheren Satz als freiwillige Leistung. Als weitere freiwillige Leistung bietet die Landeshauptstadt ermäßigte Tagestickets und das Sozialticket (IsarCard S) an. Auf Grundlage eines Gutachtens wurde ermittelt, dass die im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) berücksichtigten Güter in München im Preisniveau teilweise um zirka 7 Prozent höher liegen als im bundesweiten Durchschnitt.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Die Landeshauptstadt fordert seit Inkrafttreten der SGB XII-Regelsätze, dass das regionale Lebenshaltungsniveau und altersspezifische Bedarfe ausreichend Berücksichtigung finden. Im Alter treten in höherem Maße als bei Jüngeren chronische Krankheiten und Gebrechen auf, wodurch der Bedarf an spezieller Ernährung, Gesundheitspflege und medizinischen Hilfsmitteln wie Brillen steigt. Diese Kosten werden von den Kassen nicht mehr oder nur zu einem geringen Teil erstattet. Auch müssen die einmaligen Leistungen analog der früheren Regelung des Bundessozialhilfegesetzes wieder eingeführt werden, damit schnell und flexibel auf Notlagen reagiert werden kann.“
Altersarmut steigt in Deutschland kontinuierlich. Nach Berechnungen auf Basis des Mikrozensus ist die Armutsrisikoquote der Älteren ab 65 Jahren in Deutschland von 2005 bis 2015 von 11 Prozent auf 14,6 Prozent angestiegen. Sie liegt damit nur noch leicht unter derjenigen für die gesamte Bevölkerung (16 Prozent). In München lag die Armutsrisikoquote der Älteren im Jahr 2015 mit 22,2 Prozent sogar weit darüber (Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2016). Insbesondere die Menschen, die in prekären Beschäftigungsverhältnissen und in Teilzeit arbeiten, sowie diejenigen mit Berufsunterbrechungen und Frühverrentung werden im Alter unterhalb der Armutsgrenze leben und zum Teil auch Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen.