Der Sozialausschuss des Stadtrats hat in seiner heutigen Sitzung eine neue Zweckentfremdungs-Satzung beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Vollversammlung des Stadtrates tritt sie am 15. Dezember 2017 in Kraft und gilt für fünf Jahre. Damit gelten ab diesem Zeitpunkt mehrere Neuregelungen, unter anderem eine Erweiterung des Bußgeldrahmens von bisher 50.000 auf dann 500.000 Euro. Weitere Änderungen sind unter anderem die gesetzliche Anordnung des Sofortvollzuges und eine Erweiterung von Auskunftspflichten gegenüber der Verwaltung.
Oberbürgermeister Dieter Reiter:„Jede einzelne Wohnung, die zweckentfremdet wird, ist gerade in einem angespannten Wohnungsmarkt wie München eine Wohnung zuviel. Mit der jetzt beschlossenen Satzung schöpfen wir den gesetzlichen Rahmen, den der Freistaat vorgegeben hat, voll aus. Ich hätte mir zwar durchaus noch schärfere Instrumente erhofft, aber immerhin wird beispielsweise der Bußgeldrahmen auf eine halbe Million Euro erhöht, womit wir nicht nur abschrecken wollen, sondern auch deutlich machen, dass diese Vermietungen kein Kavaliersdelikt sind.“
Grundlage der neuen Satzung ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung, das der Bayerische Landtag im Juni 2017 verabschiedet hat. Das Sozialreferat hatte im Vorfeld der Gesetzgebung, unter anderem im Rahmen einer Expertenanhörung, zahlreiche Änderungen verlangt, die jedoch nur teilweise übernommen wurden. Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Die Erhöhung des Bußgeldrahmens und die Ausweitung der Auskunftspflicht weisen in die richtige Richtung. Leider fehlt uns weiterhin eine Rechtsgrundlage zur Räumung bei zweckfremder Nutzung. Als Vollzugsbehörde hätten wir ein solches Instrument zur finalen Durchsetzung vor allem im Bereich Medizintourismus dringend benötigt. Wirkungsvoll wäre zudem gewesen, wenn uns der Gesetzgeber ermöglicht hätte, das Anbieten von Ferienwohnungen, bei denen bereits eine Zweckentfremdung festgestellt wurde, als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Denn das hätte auch die Portalbetreiber in die Pflicht genommen“. Das Sozialreferat beobachtet seit Jahren eine starke Zunahme von Zweckentfremdungen insbesondere durch die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnungen. Das Sozialreferat schätzt, dass es bei rund 1.000 Wohneinheiten den begründeten Anfangsverdacht einer Zweckentfremdung gibt. Weitere 300 Wohneinheiten werden den Schätzungen zufolge durch sogenannte „Medizintouristen“ zweckentfremdet.
Das Zweckentfremdungsverbot ist das effektivste rechtliche Instrument, um dieser Entwicklung entgegentreten zu können. Zwischen 2013 und 2016 hat der Fachbereich „Bestandssicherung“ im Amt für Wohnen und Migration 800 illegale Zweckentfremdungen beendet. Dadurch wurde eine Wohnfläche von rund 55.000 Quadratmetern gerettet beziehungsweise dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt.
Im Vollzug der Zweckentfremdungssatzung setzt die Verwaltung künftig auch auf die Mithilfe der Bevölkerung. Der Stadtrat hatte im Juli beschlossen, eine Meldeplattform für Bürgerinnen und Bürger einzurichten, die voraussichtlich Anfang 2018 online geht. Ebenfalls für Anfang 2018 in Planung ist eine Informationskampagne mit dem Titel „Zweckentfremdung ist kein Kavaliersdelikt“.