Kaminöfen mit dem Baujahr 1975 bis 1984 dürfen nach der Münchner Brennstoffverordnung ab dem neuen Jahr nicht mehr betrieben werden. Öfen der Baujahre 1985 mit 1999 müssen bis zum 31. Dezember 2018 stillgelegt werden. Die gute Nachricht: Die Stadt München fördert noch bis 31. Dezember 2017 den Austausch bestimmter alter Öfen mit einer Prämie von bis zu 300 Euro. Die gibt es für den Austausch eines alten Kaminofens gegen einen neuen im Rahmen des „Förderprogramms zum Austausch alter festbrennstoffbefeuerter Öfen“ (Austausch „alt gegen neu“) vom Referat für Gesundheit und Umwelt.
„Wer sich für den Austausch seines alten Kaminofens entscheidet, tut etwas Gutes für unsere Umwelt, verbessert die Luftqualität in München und erhält auch noch Geld – aber nur bis Ende Dezember,“ sagt Münchens Umweltreferentin Stephanie Jacobs. Mit jedem Austausch einer Altanlage gegen eine neue Anlage, welche den ab 1. Januar 2019 in München geltenden Bestimmungen entspricht, wird jeweils eine Reduzierung der Feinstaubbelastung von durchschnittlich 73 Prozent und eine Reduzierung der CO-Belastung von 69 Prozent erzielt.
Die Regelungen im Einzelnen:
-Öfen mit dem Typschild-Datum 1. Januar 1985 bis 29. Dezember 1999 müssen nach Vorgabe der Münchner Brennstoffverordnung (BStV) bis spätestens 31. Dezember 2018 außer Betrieb genommen werden oder sind bis spätestens zu diesem Datum mit einer Einrichtung zur Minderung der Staubemission nachzurüsten. Betreiberinnen und Betreiber dieser Kaminöfen können ihren Förderantrag für den Austausch einer solchen Altanlage bis spätestens 31. Dezember 2017 beim Referat für Gesundheit und Umwelt eingereichen. Wenn die zur Verfügung stehenden Fördermittel verbraucht sind, endet das Förderprogramm bereits vorher.
-Noch eher trifft es Betreiberinnen und Betreiber von Altanlagen mit Typschild-Datum 1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984. Solche Anlagen sind auch nach Vorgabe der BStV bereits am 31. Dezember 2017 außer Betrieb zu nehmen oder mit Einrichtungen zur Reduzierung von Feinstaub nachzurüsten, wenn Sie die vorgegebenen Werte für Staub und Kohlenmonoxid nicht einhalten. Für diese Altanlagen können keine Förderanträge mehr eingereicht werden; die Antragsfrist für den Austausch „alt gegen neu“ endete bereits.
Weitere Informationen beim Referat für Gesundheit und Umwelt, RGU-UVO 22 – Austausch alter Öfen, Bayerstraße 28a, oder per E-Mail an immissionsschutz-nord.rgu@muenchen.de.